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Beitrag begonnen von Grzesiek am 13.01.2005 um 11:18:23

Titel: Arbeitsloser neuer EU-Bürger
Beitrag von Grzesiek am 13.01.2005 um 11:18:23
Hallo!
Ich bin ein neuer EU-Buerger. Am 31.03.2005 laeuft mein Arbeitsvertrag aus (ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni). Da ich zum Zeitpunkt von 01.05.2004 einen laenger als 12 Monate bestehenden Vertrag hatte, steht mir eine Arbeitsberechtigun zu. Die habe ich auch angefordert und bekommen. Meine Aufenthaltserlaubnis erlischt am 31.03.2005, ich nehme aber an, dass ich eine Verlaengerung der Erlaubnis bekomme, da ich kurz vor meiner Promotion stehe (die allerdings erst im April-Mai stattfindet.

Ich habe folgende Frage: darf ich mich ab dem 01.04 als arbeitslos melden und steht mir dann Arbeitslosengeld zu?

Vielen Dank im voraus!
 Grzesiek

Titel: Re: Arbeitsloser neuer EU-Bürger
Beitrag von Antoine am 13.01.2005 um 19:01:22
Du wirst keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis bekommen, da die Arbeitserlaubnis für Unionsbürger abgeschafft wurde. Es gibt nunmehr nur eine Bescheinigung. Was wichtig ist: Du darfst auf jeden Fall in DE bleiben.

Die Beantragung von Arbeitslosengeld I ist auch unproblematisch, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt. Schwieriger könnte es beim Ablauf des Versicherungsanspruches (= Arbeitslosengeld I) und Übergang zum Arbeitslosengeld II werden. Aber dies war hier ja nicht gefragt.

Titel: Re: Arbeitsloser neuer EU-Bürger
Beitrag von Grzesiek am 14.01.2005 um 17:08:43
Habe nicht gewusst, dass AE abgeschafft wurde. Allerdings habe ich jetzt noch zur Sicherheit im ZuwG nachgeblaettert - es gilt nur fuer EU Buerger, die arbeitsberechtigt sind, deswegen trifft es mich auch zu.
Jedenfalls - vielen Dank fuer die prompte Antwort!
 Grzesiek

Titel: Re: Arbeitsloser neuer EU-Bürger
Beitrag von casino am 18.01.2005 um 23:25:28

schrieb am 13.01.2005 um 19:01:22:
Die Beantragung von Arbeitslosengeld I ist auch unproblematisch, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt. Schwieriger könnte es beim Ablauf des Versicherungsanspruches (= Arbeitslosengeld I) und Übergang zum Arbeitslosengeld II werden. Aber dies war hier ja nicht gefragt.



"Aber dies war hier ja nicht gefragt"

deshalb erlaube ich mir die Frage zu stellen.Da heutzutage die Arbeitslosigkeit Keule wild um sich herum schlägt ,interesiert mich zuerst mal rein theoretisch, was wäre, wenn ich  EU Bürger nach 20 Jahren Arbeit und, wegen "unvermttelbarkeit"  und quasi unverschuldet in die Hartz 4 rutscht ?
Abschiebung ,Ausweisung ,AE Widerruf ?

Tja, rein akademisch betrachtet , ist die Frage in sich nicht so fern wie man vermuten möchte
mfG
casino
:P

Titel: Re: Arbeitsloser neuer EU-Bürger
Beitrag von Antoine am 19.01.2005 um 03:49:17
In der Regel kann nach fünf Jahren legalem Aufenthalt eines Unionsbürgers im Inland die Aufenthaltserlaubnis nicht widerrufen bzw. das Aufenthaltsrecht eingezogen werden. Dies gilt insbesondere für Unionsbürger, die hier einer Arbeitstätigkeit nachgegangen sind. Auch der Bezug von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, etc. ist in diesem Fall unschädlich. Ausnahmen gelten insbesondere für Studierende.

Bei weniger als fünf Jahren Aufenthalt und Arbeitstätigkeit im Inland wird die Sache schwieriger. Hier kann sicherlich nicht per se davon ausgegangen werden, dass der weitere Aufenthalt einschliesslich des Bezugs von Sozialleistungen ohne weiteres gestattet wird.

Du brauchst Dir nach 20 Jahren Arbeit in Deutschland also keine Sorgen in Hinblick auf das Aufenthaltsrecht zu machen.

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