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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Befristete AE ohne Auflage nach 5 Jahren?
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Beitrag begonnen von monel am 12.01.2005 um 19:10:01

Titel: Befristete AE ohne Auflage nach 5 Jahren?
Beitrag von monel am 12.01.2005 um 19:10:01
Hallo!
In einigen Monaten werde ich 5 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Sie ist bisher mit der Bindung an eine Arbeitsstelle (öffentliche Interesse) verbunden. Die AB hat mir letztes Jahr in Aussicht gestellt, daß die Auflage in 2005 gestrichen wird, die AE aber weiterhin befristet ist.

Meiner Meinung nach bekommt man nach 5 Jahren eine unbefristete AE (müsste nach neuem Gesetz dann eine NE sein). Gibt es vielleicht Ausnahmen, oder kann ein Grund das öffentliche Interesse sein, daß es bei mir über die 5 Jahre hinaus eine Befristung geben soll? ???

Für Erklärungen wäre ich dankbar!

Monel

Titel: Re: Befristete AE ohne Auflage nach 5 Jahren?
Beitrag von Mick am 13.01.2005 um 01:19:36
Hi Monel,

guck doch einfach mal in den § 9 AufenthG und gucke, ob alles erfüllt ist. Dann ggf. Antrag stellen.
Wenn zum 9 Fragen offen bleiben: hier stellen!

Titel: Re: Befristete AE ohne Auflage nach 5 Jahren?
Beitrag von monel am 13.01.2005 um 09:01:52
Hallo Mick!
Danke für die Antwort - meines Erachtens sind alle in § 9 aufgeführten Kriterien erfüllt... Ich werde versuchen, mit er ABH zu sprechen und zu fragen, woran es nach ihrer Auffassung noch "hakt".

Schönen Tag noch!
monel

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