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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Frage an die Experten - wg. Übersetzungen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1105540538 Beitrag begonnen von Aireen82 am 12.01.2005 um 15:22:13 |
Titel: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Aireen82 am 12.01.2005 um 15:22:13
Hi,
wir haben jetzt alle Papiere für unsere Heirat zusammen - Juhu! Die Papiere sind nun unterwegs zu mir und ich muss zum Übersetzer. Wir werden in Rheinland-Pfalz heiraten - dort habe ich immer noch meinen Hauptwohnsitz. Muss der vereidigte Übersetzer nun auch aus Rheinland-Pfalz sein oder kann der auch aus BW oder sonst sein? Wo finde ich denn am besten einen vereidigten Übersezter? In Karlsruhe habe ich einige gefunden und einen in Berlin, in RLP sieht's nicht so gut aus. Danke :-) |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von ralf am 12.01.2005 um 15:30:08 |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von ronny am 12.01.2005 um 15:39:32 |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Pfirsichring am 12.01.2005 um 15:39:57
es hat noch nie probleme mit von mir angefertigten beglaubigten uebersetzungen gegeben, auch wenn sie fuer ein anderes bundesland waren.
unter www.bdue.de -> datenbank findest du auch uebersetzer |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Chun am 12.01.2005 um 18:22:47
Hallo Aireen82, du kannst auch beim Amtsgericht deiner Stadt nachfragen. Ich hatte von dort eine Liste der vereidigten Dolmetscher in der gewünschten Sprache bekommen (alle aus meiner Stadt)
@Ralf: wieso muss der Dolmetscher, der die Papiere übersetzt im Inland ansässig sein? Wir haben die Papiere meines Mannes in China übersetzen lassen - und zwar nach Rücksprache mit dem Standesamt. Das war alles kein Problem und die Übersetzung wurde anerkannt. |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Aireen82 am 12.01.2005 um 19:43:56
Danke für die Links und Hilfe :-) Ich habe mir verschiedene Adressen herausgesucht und werde die entsprechenden Leute nun kontaktieren :-)
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Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Blaise am 12.01.2005 um 20:08:40
Hallo,
ich erlaube mir mal, für Ralf zu antworten. Zitat:
Das hat verschiedene Gründe. In der Dienstordnung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden ist fesgelegt, dass fremdsprachige Urkunden übersetzt werden sollen. Es soll in der Regel ein in Deutschland vereidigter Übersetzer dafür hinzugezogen werden. - Dieser Übersetzer sind aufgrund ihres Eides zur wahrheitsgetreuen Wiedergabe verpflichtet - ihre Eignung als Übersetzer wurde vorher geprüft. - In Deutschland wissen (die meisten) Übersetzer, wie die Übersetzung gefertigt werden soll. - Falls eine falsche Übersetzung vorliegt und aufgrund dieser Übersetzung ein Schaden entsteht, kann der Übersetzer zum Ersatz des Schadens herangezogen werden. Diese Gründe sind mir so eingefallen....vielleicht gibts ja noch mehr... Grüße Blaise |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von peku am 12.01.2005 um 21:15:56
hallo,
im Prinzip ist ja nichts gegen Übersetzung im Innland einzuwenden.Wenn aber wie bei Visaverfahren zur FzF üblich schon zuvor auf den Botschaften Dokumnete/Übersetzungen aus dem dortigen land verwendet wurden ist es doch "idiotisch" das Ganze nochmals zu übersetzen??? gruss peku |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Abu am 13.01.2005 um 10:26:22 schrieb am 12.01.2005 um 15:30:08:
schrieb am 12.01.2005 um 20:08:40:
Um die Sache noch etwas zu verwirren: "In Deutschland ansässig" und "in Deutschland vereidigt" ist nicht das gleiche, z. B. habe ich thailändische Dokumente von einer in Thailand ansässigen "Allgemein vereidigte(n) Dolmetscherin und ermächtigte(n) Übersetzerin der thailändischen Sprache für die Gerichte und Notare im Lande Hessen" übersetzen lassen. ;-D Abu |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von ralf am 13.01.2005 um 10:56:27
So etwas soll es auch geben, Abu. ;-D
@ peku: So idiotisch ist das gar nicht. Ich habe schon gravierende Unterschiede bei Übersetzungen festgestellt, je nachdem, wo diese angefertigt wurden. Dies nicht nur z.B. bei Namensschreibweisen, zum Teil auch inhaltlich. Ergo: Der Beweiswert einer von einem beeidigten Übersetzer im Inland stammenden Übersetzung ist oft eindeutig höher. |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Pfirsichring am 13.01.2005 um 11:05:33
um die sache noch mehr zu verwirren:
ich muss mein protokoll der vereidigung fuer berlin zurueckgeben, wenn ich auch nur 5 meter meinem hauptwohnsitz hinter die stadtgrenze verlege und muesste mich dann fuer in diesem fall das land brandenburg neu beeidigen lassen - und bin nicht mehr fuer berlin allgemein beeidigt. das gleiche gilt, wenn ich ins ausland ziehe - ausser eventuell nach u.g. anhoerung ;-D Zitat:
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Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von peku am 13.01.2005 um 11:51:40
Hallo Pirsichring,,,,
so ganz aktuell ist dies ja nicht mehr.Überprüfe mal bitte deien Ausführungen dazu im Hinsicht auf die inzwischen eingetretenen Änderungen des GVG und der Ausführungsbestimmungen dazu...... gruss peku |
Titel: Re: Frage an die Experten - wg. Übersetzungen Beitrag von Pfirsichring am 13.01.2005 um 12:01:49
sorry, die aktualitaet habe ich natuerlich nicht ueberprueft :( ich bin einfach noch von meiner vereidigung ausgegangen und was mir an unterlagen vom lg in diesem zusammenhang gegeben wurde bzw. auch gesagt wurde. bitte dies zu entschuldigen :anbet
das einzige, das in letzter zeit fuer mich in diesem zusammenhang relevant war, war die reform des jveg ;) |
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