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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Russland /Deutschland und Kinder
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Beitrag begonnen von sleis am 07.01.2005 um 09:20:23

Titel: Russland /Deutschland und Kinder
Beitrag von sleis am 07.01.2005 um 09:20:23
Kennt sich jemand mit den Russischen Gesetzen aus ?

Was passiert wenn ich (deutscher Mann) und meine Ehefrau (Russin noch nicht Eingebürgert) beide zusammen in Deutschland lebend, ein Kind in Russland bekommt.

Ich gehe davon aus dass das Kind auf jeden Fall deutsch durch Geburt wird (bitte korrigieren Falls falsch) was aber ist mit Russland ?

Danke schon im Vorraus. ???

Titel: Re: Russland /Deutschland und Kinder
Beitrag von ralf am 07.01.2005 um 10:44:33

schrieb am 07.01.2005 um 09:20:23:
Kennt sich jemand mit den Russischen Gesetzen aus ?

Was passiert wenn ich (deutscher Mann) und meine Ehefrau (Russin noch nicht Eingebürgert) beide zusammen in Deutschland lebend, ein Kind in Russland bekommt.

Ich gehe davon aus dass das Kind auf jeden Fall deutsch durch Geburt wird (bitte korrigieren Falls falsch) was aber ist mit Russland ?

Danke schon im Vorraus. ???


Hallo!

Das Kind wird auf jeden Fall die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben, das ist völlig unabhängig vom Geburtsort. In diesem Fall kann das Kind auch beide Staatsangehörigkeiten behalten, aber später auch freiwillig auf eine verzichten.

Falls bei deiner Frau ein Einbürgerungsverfahren laufen sollte und die Geburt des Kindes nach der Entlassung deiner Frau aus der russischen Staatsangehörigkeit erfolgt, hat das Kind nur die deutsche Staatsangehörigkeit, ebenfalls unabhängig vom Geburtsort.

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