i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> HIWI und Wiss. Mitarbeiter mit AB
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1104915961

Beitrag begonnen von edmondk77 am 05.01.2005 um 10:06:01

Titel: HIWI und Wiss. Mitarbeiter mit AB
Beitrag von edmondk77 am 05.01.2005 um 10:06:01
Zitat von 9.2.1.2
Eine Anrechenbarkeit kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil Studenten nur eingeschränkt erwerbstätig sein können und im erlaubten Rahmen grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, so dass ohnehin die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 regelmäßig nicht erfüllt sind.

als Student hatte ich eine Nebentätigkeit in Uni mit 16 St/Woche (etwas über den versicherungsfreien Betrag) und habe sommit Rentenversicherung bezahlt. Heißt es, ich habe etwas illegales getan ?
Und halten sie sich die Wiss. Mittarbeiter die eine AB besitzen und eine volle Stelle haben, illegal in Deutschland ? :)
Wie kann man sowas anders interpretieren ?
Ich habe den Verdacht die Hinweise lassen eine ganze menge "Steuerzahler" außer Betracht.

Titel: Re: HIWI und Wiss. Mitarbeiter mit AB
Beitrag von indi am 05.01.2005 um 13:14:09
Deine Gedanken kann ich gut nachvollziehen.
Ich habe auch waehrend der Studienzeit Rentenversicherungsbeitraege gezahlt, insgesamt
48 Monate. (bezahle auch weiterhin, als Arbeitnehmer).

Mein besonderes Interesse gilt dem darauffolgenden Paragraph 9.2.1.2, der vorletzte Satz (Aus diesem Regelungs...):
Falls ein Student eine "eigenständige Erwerbsgrundlage" (nachgewiesen durch RV-Beitraege) gefunden haben sollte,
dann darf auch (falls alle anderen Bediengungen, ausser 5 Jahre Auf.Erlaubnis-Aufenthalt, erfuellt sind)
nichts gegen Erteilung von einer NE sprechen.

Oder stimmt die Studentenlogik mit der von dem Gesetzgeber nicht ueberein? ;)

Gruss,

indi

Titel: Re: HIWI und Wiss. Mitarbeiter mit AB
Beitrag von chij am 05.01.2005 um 13:40:41

Zitat:
...Falls ein Student eine "eigenständige Erwerbsgrundlage" (nachgewiesen durch RV-Beitraege) gefunden haben sollte...

das glaube ich leider nicht. Die RV-Beiträge begründen nun mal keine "eigenständige Erwerbsgrundlage". Die Stundenten können außerdem theoretisch alle 12 Monate im Jahr RV-Beiträge bezahlen (einfach die 90 Tage gleichmäßig über das ganze Jahr verteilen, und schon geht es), eine vom Gesetzgeber gewünschte "Integration im Hinblick auf den Arbeitsmarkt" ist es dadurch noch lange nicht.

Grüße

chij

p.s. btw: ich hätte mir ja auch gewünscht, dass die geforderten 5 Jahre Aufenthalt nicht so streng interpretiert werden.

Titel: Re: HIWI und Wiss. Mitarbeiter mit AB
Beitrag von Mick am 05.01.2005 um 13:46:51
Hi,
in der zitierten VwV steht:

Zitat:
"Eine Anrechenbarkeit kommt auch deshalb nicht in Betracht...".


"Auch deshalb" bedeutet, dass es einer von mehreren Gründen ist. Da steht auch einiges vor diesem Satz in der VwV, danach auch.

Titel: Re: HIWI und Wiss. Mitarbeiter mit AB
Beitrag von edmondk77 am 05.01.2005 um 14:33:30

schrieb am 05.01.2005 um 13:46:51:
Hi,
in der zitierten VwV steht:

"Auch deshalb" bedeutet, dass es einer von mehreren Gründen ist. Da steht auch einiges vor diesem Satz in der VwV, danach auch.


Kann schon sein dass andere Grunde gibt, DER GRUND aber trifft nicht, ich habe auch die  Beweise dazu geliefert.


schrieb am 05.01.2005 um 13:40:41:
p.s. btw: ich hätte mir ja auch gewünscht, dass die geforderten 5 Jahre Aufenthalt nicht so streng interpretiert werden.


Ich auch :) Es macht vielleicht nicht viel Sinn, den ganzen Studienzeit zu berechnen, etwas davon aber haetten schon abgerechnet sollen. Auf hinsicht der Beschaeftigungs, kriegt man schon etwas die haelfte der Zeit , max 2 Jahre berechnet (BeschVerfV § 9, (3)). Wieso hat man nicht daselbe mit den Aufenthalt gemacht? Man integriert sich nie besser als in Studentenzeiten:) ODER ?

Titel: Re: HIWI und Wiss. Mitarbeiter mit AB
Beitrag von indi am 05.01.2005 um 15:08:09

schrieb am 05.01.2005 um 13:40:41:
das glaube ich leider nicht. Die RV-Beiträge begründen nun mal keine "eigenständige Erwerbsgrundlage". Die Stundenten können außerdem theoretisch alle 12 Monate im Jahr RV-Beiträge bezahlen (einfach die 90 Tage gleichmäßig über das ganze Jahr verteilen, und schon geht es), eine vom Gesetzgeber gewünschte "Integration im Hinblick auf den Arbeitsmarkt" ist es dadurch noch lange nicht.

Grüße

chij

p.s. btw: ich hätte mir ja auch gewünscht, dass die geforderten 5 Jahre Aufenthalt nicht so streng interpretiert werden.



"Aus diesem Regelungszusammenhang ergibt sich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers ersichtlich nur diejenigen Ausländer einen auch im Nachhinein nicht mehr beschränkbaren Aufenthaltsstatus erhalten sollen, die über einen beständigen Zeitraum eine eigenständige Erwerbsgrundlage gefunden haben ..."

Wie wird solche Erwerbsgrundlage definiert? Wuerden 18 St/Wo HIWI Taetigkeit waehrend der gesamten Studienziet als solche zaehlen? Dann waere es eine andere Frage, ob man das durch RV-Baetraege oder Vertragsvorlage nachweisen kann. (Falls es bei der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten wirklich
um eine (nicht vorhandene?) "erfolgreiche Integration auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt" geht.)

Gruss,

indi

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.