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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerung
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Beitrag begonnen von ralf am 03.01.2005 um 23:03:35

Titel: Ausbürgerung
Beitrag von ralf am 03.01.2005 um 23:03:35
Schummeln lohnt nicht! Hier mal ein Presse-Artikel zum Lesen und Nachdenken:

Deutscher auf Zeit

Ein Artikel aus :


Zitat:
AUSBÜRGERUNG

Deutscher auf Zeit

Erst Türke, dann Deutscher, jetzt wieder Türke - weil seine Loyalitätserklärung zum deutschen Grundgesetz unglaubwürdig schien, hat das Land Hessen einen Mann erstmals wieder ausgebürgert. Zum Verhängnis wurde dem Türken seine frühere Mitgliedschaft in einem der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nahe stehenden Verein.


Berlin - Alle formalen Voraussetzungen der Einbürgerung waren erfüllt, als der Mann im Juli 2002 die Loyalitätserklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unterschrieb. Doch als das zuständige Regierungspräsidium Gießen anschließend die Angaben des Mannes prüfte, wuchsen Zweifel an seiner demokratischen Gesinnung.

Die Nachfrage beim hessischen Verfassungsschutz ergab, dass der Mann Ende der neunziger Jahre in Hessen ein "herausgehobenes Amt in einem der PKK nahe stehenden Verein" bekleidet habe, sagte Manfred Kersten, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Gießen. Nähere Angaben zur Person des Mannes und dessen Aktivitäten wollte Kersten nicht machen.

Sein Engagement im Umfeld der seit 1993 in Deutschland verbotenen PKK habe der Mann heruntergespielt, so Kersten weiter. Im Regierungspräsidium Gießen seien dessen Äußerungen daher als "verharmlosende Schutzbehauptung" eingestuft worden. "Seine Loyalitätserklärung stand nicht in Einklang mit seinen Aktivitäten", resümiert Kersten. Seine Einbürgerung habe der Mann demnach mit einer Täuschung erschlichen - statt seine Mitgliedschaft in dem PKK nahen Verein offen zuzugeben und sich davon zu distanzieren, habe er seine Aktivitäten verharmlost. Damit sei eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt gewesen. Im Juli 2003 habe das Regierungspräsidium Gießen die bereits vollzogene Einbürgerung daher wieder rückgängig gemacht.

Nach Artikel 16 des Grundgesetzes darf die deutsche Staatsbürgerschaft in der Regel nicht entzogen werden. In einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahre 2003 aber entschieden, dass dieses Verbot nicht gilt, wenn sich ein Ausländer durch vorsätzliche Täuschung die deutsche Staatsangehörigkeit erschleichen will.

Die Klage des Türken gegen die Rücknahme der Einbürgerung vor dem Gießener Verwaltungsgericht blieb erfolglos. Sein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Im November 2004 wurde die Entscheidung rechtkräftig. Seither ist der Mann aus dem Kreis Gießen wieder türkischer Staatsangehöriger. Er lebt weiterhin in Deutschland.

Florian Peil


Hier noch ein zweiter Artikel zum selben Thema: (klick auf das Logo)
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OK, der Titel dieses Themas ist schon falsch, er ist nur aus dem Artikel übernommen. Eine "Ausbürgerung" wäre ja nach dem Grundgesetz unzulässig. Hier handelt es sich um die Rücknahme einer offensichtlich rechtswidrigen Einbürgerung, was durchaus zulässig ist.  ;)  :richter

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