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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Rueckforderung der Einbuergerung?
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Beitrag begonnen von appu am 31.12.2004 um 15:37:37

Titel: Rueckforderung der Einbuergerung?
Beitrag von appu am 31.12.2004 um 15:37:37
Moechte fuer einen Bekannten auf diesem Weg ein wenig Information holen.

Er wurde in November (in Berlin) eingebuergert. Anfang Dezember ist er seinen Job losgeworden, denn er hatte eine Kreditkarte von seiner Firma (Corporate-card), diese hat er wegen persoenlichen Problemen hoffnungslos ueberzogen, (jetzt laeuft auch ein gerichtliches Verfahren gegen ihn, negative Schufa sowieso!).

Jetzt hat er angst das vielleicht seine Einbuergung nun widerrufen werden kann, da nun ein gerichtliches Verfahren gegen ihn laeuft, deswegen hat er auch nicht mal Arbeitslosenhilfe beantragt und lebt zur zeit von sozusagen "freundlichen Spenden".

Sind seine Bedenken richtig??

mfg
appuni

Titel: Re: Rueckforderung der Einbuergerung?
Beitrag von ralf am 31.12.2004 um 17:45:13
Hi appuni!

Das ist schwer einzuschätzen.


schrieb am 31.12.2004 um 15:37:37:
.. Anfang Dezember ist er seinen Job losgeworden, denn er hatte eine Kreditkarte von seiner Firma (Corporate-card), diese hat er wegen persoenlichen Problemen hoffnungslos ueberzogen, (jetzt laeuft auch ein gerichtliches Verfahren gegen ihn, negative Schufa sowieso!). ...

Das klingt ja nach Betrug oder Veruntreuung, also einer Straftat. Es kommt also darauf an, ob diese vor oder nach der Einbürgerung begangen wurde. Wenn es nach der Einbürgerung war, passiert mit dieser gar nichts.

War die Straftat vor der Einbürgerung und wurde zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits gegen ihn ermittelt, hätte er dies angeben müssen, zumal ja ausdrücklich nach anhängigen Ermittlungsverfahren gefragt wird. Dann hätte das Einbürgerungsverfahren zwingend bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens ausgesetzt werden müssen.

Wenn es dann zu einer Verurteilung gekommen wäre, die bei der Entscheidung über die Einbürgerung nicht außer Betracht bleibt, hätte der Einbürgerungantrag abgelehnt werden müssen.

Sollte es sich nun also herausstellen, dass die Einbürgerung evtl. rechtswidrig vollzogen wurde, muss tatsächlich mit einer Rücknahme gerechnet werden. Letztlich kommt es also auf die Höhe des zu erwartenden Urteils an.

Aber wie gesagt: Wenn die Straftat erst nach der Einbürgerung begangen wurde, ist nichts zu befürchten, jedenfalls nicht in Bezug auf die Staatsangehörigkeit.

Titel: Re: Rueckforderung der Einbuergerung?
Beitrag von appu am 01.01.2005 um 16:04:03
Danke fuer die Info, allerdings habe ich ein Paar weitere Fragen:

Er hat niemanden betrogen, nur seine Kreditkarte ueberzogen und ist jetzt Zahlungsunfaehig, also kein "Krimineller", insofern droht ihn sowieso nie eine Strafe, er wird nur irgendwann das Geld zurueckzahlen muessen, mit allen Zinsen und alles was damit zusammenhaengt. Zahlungsunfaehigkeit gegenueber eine Kreditkarte ist nicht "strafbar" in Deutschland, das Gericht wird auch hoechstens weitere Gebueren raufsetzen und ihn drum bitten, seine Schulden loszuwerden. Als Einbuergerungskriterium steht ja nirgendswo, dass man Schuldenfrei sein muss:-))!?!

Zum Zeitpunkt der Einbuergerung hat er es natuerlich nicht fuer noetig gehalten, dass er mit 10000 EURO in Schulden steht, schliesslich haben genug Deutsche viel mehr Schulden:-).

Das war die eine Sache, die 2. ist natuerlich die Frage ob das Einbuergerungsamt je davon erfaehrt, denn fuer sie ist ja die Sache abgeschlossen, oder kann es vorkommen, dass irgendjemand vom Sozialamt oder das Gericht dort anfragen kann, und fragen kann, wieso sie ihn eingebuergert haben?!?

Danke fuer die Info und ein frohes neues Jahr!
Appuni

Titel: Re: Rueckforderung der Einbuergerung?
Beitrag von ralf am 01.01.2005 um 18:09:46

schrieb am 01.01.2005 um 16:04:03:
Er hat niemanden betrogen, nur seine Kreditkarte ueberzogen

Na, oben klang das aber anders:

Zitat:
denn er hatte eine Kreditkarte von seiner Firma (Corporate-card), diese hat er wegen persoenlichen Problemen hoffnungslos ueberzogen, (jetzt laeuft auch ein gerichtliches Verfahren gegen ihn, ...

Nun denn, wenn keine Straftat vorliegt, ist auch in Sachen Einbürgerung nichts zu befürchten.


Zitat:
Als Einbuergerungskriterium steht ja nirgendswo, dass man Schuldenfrei sein muss:-))!?!

Richtig.


Zitat:
Das war die eine Sache, die 2. ist natuerlich die Frage ob das Einbuergerungsamt je davon erfaehrt, denn fuer sie ist ja die Sache abgeschlossen, oder kann es vorkommen, dass irgendjemand vom Sozialamt oder das Gericht dort anfragen kann, und fragen kann, wieso sie ihn eingebuergert haben?!?

Da Schulden ja keine Rolle spielen, wird auch niemand deswegen dort anfragen.

Titel: Re: Rueckforderung der Einbuergerung?
Beitrag von appu am 02.01.2005 um 14:59:27

schrieb am 01.01.2005 um 18:09:46:
Na, oben klang das aber anders:
Nun denn, wenn keine Straftat vorliegt, ist auch in Sachen Einbürgerung nichts zu befürchten.

Richtig.

Da Schulden ja keine Rolle spielen, wird auch niemand deswegen dort anfragen.



Er hat seine Kreditkarte ueberzogen, und jemandem Geld geliehen, was nicht zurueckkam und deshalb wurde er zahlungsunfaehig und nun auch arbeitslos.

Der gerichtliche Prozess hat nach der Eingebuergerung angefangen.
Er hatte nur angst, dass wenn er dem Arbeitsamt nach Arbeitslosengeld fragen wuerde, wuerde man das Einbuergerungsamt fragen, wieso er ueberhaupt eingebuergert wurde?!?!? Ich kann seine Bedenken irgendwie schon verstehen, wir wissen ja einfach nicht, was man in so einer Lage machen kann/darf!?!

MfG
Appuni

Titel: Re: Rueckforderung der Einbuergerung?
Beitrag von ralf am 02.01.2005 um 16:57:54

schrieb am 02.01.2005 um 14:59:27:
Er hat seine Kreditkarte ueberzogen, und jemandem Geld geliehen, was nicht zurueckkam und deshalb wurde er zahlungsunfaehig und nun auch arbeitslos.

Der gerichtliche Prozess hat nach der Eingebuergerung angefangen.

Handelt es sich nun um einen Strafprozess oder um einen Zivilprozess, z.B. wegen Schadensersatz? Ein Zivilverfahren interessiert die Behörde nicht.


Zitat:
Er hatte nur angst, dass wenn er dem Arbeitsamt nach Arbeitslosengeld fragen wuerde, wuerde man das Einbuergerungsamt fragen, wieso er ueberhaupt eingebuergert wurde?!?!?

Dies wird das Arbeitsamt nicht interessieren, schon allein aus dem Grund, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld völlig unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist. Dieser richtet sich allein danach, wie viele Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sind.

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