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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> NE / fällt die 6 monate-grenze aus? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103832312 Beitrag begonnen von der_gast am 21.09.2004 um 10:56:15 |
Titel: NE / fällt die 6 monate-grenze aus? Beitrag von der_gast am 21.09.2004 um 10:56:15
hallo und danke für das super-forum,
mit der unbef. ae darf man sich höchstens 6 monate im ausland aufhalten. wie sieht es aus mit der ne. kann man sich dann länger im ausland aufhalten oder riskiert man dadurch den verlust des aufenthaltstitel? grüße der_gast |
Titel: Re: NE / fällt die 6 monate-grenze aus? Beitrag von Abu am 21.09.2004 um 11:33:53
Die grundsätzliche Regelung bleibt unverändert. Neu sind allerdings gewisse Ausnahmen, die in § 51 Abs. 2 AufenthG geregelt sind: "Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."
Abu |
Titel: Re: NE / fällt die 6 monate-grenze aus? Beitrag von chap am 23.09.2004 um 12:27:31 schrieb am 21.09.2004 um 11:33:53:
Die erste Ausnahme ( "Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist." ) ist nicht ganz neu. Etwas aenliches steht auch im AuslG drin (§ 44 Abs. 1a und 1b). |
Titel: Re: NE / fällt die 6 monate-grenze aus? Beitrag von Mick am 23.09.2004 um 12:34:32 schrieb am 23.09.2004 um 12:27:31:
Hi Chap, klar, der erste Teil ist nicht neu. Aber die Regelung zur Niederlassungserlaubnis von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist neu. Da gab es nichts vergleichbares. |
Titel: Re: NE / fällt die 6 monate-grenze aus? Beitrag von chap am 23.09.2004 um 13:26:53 schrieb am 23.09.2004 um 12:34:32:
Hi Mick, ich glaube, ich war hier im Forum der Erste, der es bemerkt hatte: 30.06.04 at 10:34:11 ... mit dem neuen ZuwG wird diese Frage irrelevant, weil in der neuen Fassung des Entwurfs (§ 51 Abs. 2 AufenthG) sind die Ehegatten Deutschen den Ehegatten der Auslaender mit NE und 15 Jahren Aufenthalts gleichgestellt. Sogar braucht der deutsch verheiratete Auslaender nicht, dass seiner Lebensunterhalt gesichert ist. ;) |
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