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Beitrag begonnen von csipike am 21.07.2004 um 17:10:03

Titel: Was ist ein "Student" im Sinne des Geset
Beitrag von csipike am 21.07.2004 um 17:10:03
Hallo,

ich spreche gerade mit jemanden, der meint, frische Doktoren würden nicht unter §16 (4) fallen. Es geht um Promotion im Rahmen eines Graduierenkollegs, dh mit Immatrikulation und Stipendium, nicht als Angestellte. Also die Krankenkasse hat das als Studium gesehen (bis ich 30 wurde), einige Konferenzen ebenfalls, ein Austauschprogramm für PhD Students dergleichen.
Ich habe vorher in De das Erststudiumabgeschlossen (Juni 1999), danach 3 Semester ein Aufbaustudium gefolgt. Waehrend des dritten erhielt ich das Promotionsstipendium und habe mich dann mit "sonstige Gründe" exmatrikulieren lassen, dann mich für Promotion immatrikuliert.
Ich errinere mich allerdings dass ich viele Papiere gebraucht habe als ich die Bewilligung für die Promotion gebracht habe, gemäss
"28.5.4.3.2 - bei einer Promotion, wenn die Hochschule bescheinigt, daß die Promotion mangels eines anderen formellen Studienabschlusses den üblichen Abschluß der Ausbildung darstellt, oder daß dem Antragsteller die An-nahme als Doktorand zugesichert worden ist und an der Promotion ein wissenschaftliches Interesse besteht oder die Promotion in bestimmten Fächern zusätzlich zum ersten Abschluß üblich ist oder die Promotion die Möglichkeiten eines fachgerechten Einsatzes des Ausländers in seinem Herkunftsland wesentlich verbessert, wobei die Gesamtaufenthaltsdauer fünfzehn Jahre grundsätzlich nicht überschreiten darf"
(§§ 28 des Ausländergesetzes)
Würde ich (und andere in der gleichen Situation) jetzt das eine Jahr zur Arbeitssuche bekommen oder nicht?

danke und Gruss
Maria

PS: ich war vor längerem registriert gewesen, musste es aber neu tun.

Titel: Re: Was ist ein "Student" im Sinne des G
Beitrag von bknf am 05.08.2004 um 14:32:43
Ohne Anspruch auf Richtigkeit, ein student ist jemand der an einer hochschule immatrikuliert ist, wahrsceinlich ohne fernstudium. Aber was unter "Student" zu verstehen ist nach dem NZG - das muss bei den noch unbekannten VerwV stehen, nehme ich an.

mfg
bknf

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