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Beitrag begonnen von totto am 28.07.2004 um 15:28:26

Titel: GreenCard und Arbeitserlaubnis
Beitrag von totto am 28.07.2004 um 15:28:26
Hallo zusammen,

bisher musste ich jedes Jahr meine Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt verlängern lassen, obwohl ich von der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis als Greencadler für die vollen 5 Jahre bekommen habe.

Ab Januar soll dies ja in enem einzigen (internen)Genehmigungsverfahren laufen. Deshalb stellt sich für mich die Frage, wo bekomme ich nun die AA bzw. brauche ich sie überhaupt noch ?

Danke für euere Antworten.

Titel: Re: GreenCard und Arbeitserlaubnis
Beitrag von fons am 28.07.2004 um 21:51:39
Wenn du nächstes Jahr den Antrag auf Verlängerung stellst,
wird sich die ABH intern um die Zustimmung der Arbeitsagentur
kümmern. Damit hast du dann nichts zu tun.

Allerdings ein weiterer Hinweis:
Evtl. hättest du dann die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis
als Hochqualifizierte nach § 19 AufenthG zu erlangen, da dies
auch für bereits hier lebende Ausländer gilt. Ob die allgemeinen
Voraussetzungen (insbesondere Gehalt) erfüllt sind ist dann
Einzelfallsache.

Titel: Re: GreenCard und Arbeitserlaubnis
Beitrag von totto am 29.07.2004 um 10:18:14

schrieb am 28.07.2004 um 21:51:39:
Wenn du nächstes Jahr den Antrag auf Verlängerung stellst,
wird sich die ABH intern um die Zustimmung der Arbeitsagentur
kümmern. Damit hast du dann nichts zu tun.

Danke fons,

meine Aufenthalserlaubnis gilt bis 2007, warum sollte ich schon nächstes Jahr zur ABH? Meine Arbeitserlaubnis läuft allerdings nächstes Jahr aus und muss verlängert werden. Das Arbeitsamt wird mich vermutlich aber an die ABH verweisen und was macht die ABH daraufhin  ???

Zitat:
Allerdings ein weiterer Hinweis:
Evtl. hättest du dann die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis
als Hochqualifizierte nach § 19 AufenthG zu erlangen, da dies
auch für bereits hier lebende Ausländer gilt. Ob die allgemeinen
Voraussetzungen (insbesondere Gehalt) erfüllt sind ist dann
Einzelfallsache.

Das Gehalt reicht dafür leider nicht. Alle anderen Vorausetzungen wären aber erfüllt. Vermutlich einfacher ist - in meinem Fall - die dt. Staatsbürgerschaft zu bekommen als die Niederlassungserlaubnis, weil ich hier studiert habe. Den Antrag habe ich schon vor einem Jahr gestellt, bisher leider noch keine Reaktion.

Titel: Re: GreenCard und Arbeitserlaubnis
Beitrag von vzatzee am 29.07.2004 um 20:41:20
Ich hab ein par Green Carder in meiner Arbeitsumgebung
und die interessiert insbesondere eins:

Man hat ihnen seinerzeit den Eindruck vermittelt,
das die GC nict verlängerbar sei.
Die Vorausetzung war ein Arbeitsvetrag mit mindestens 100.00D M Bruto pro Jahr oder ein (Fach)Hochschulabschluss.

Nun wird das Zuwanderungsgesetz wohl noch vor dem Auslauf der ihrer GC wirksam, und sie und auch die Arbeitgeber hoffen,  das sich nun aufgrund des Zuwanderungsgesetzes ein reibungsloser Übergang  
ergibt zur Weiterbeschäftigung, am besten ohne Ausreise und Neuantrag.
Den betroffenen Personen liegt eigentlich nur daran, sich voll auf  Arbeit und Aufträge zu konzentrieren, wenn sie nach Ablauf nicht weiterarbeiten können, schade,  sie würden es aber gerne wissen, dann würden sie sich rechtzeitig um was anderes kümmern, sie hätten gerne Klarheit.
Kannst Du helfen, fons?

Und ich sehe das auch, wollte aber mal fragen, wie das gegangen ist, dass einier unter ihnen seinerzeit als Asylant   in Deutschland eine GC bekommen hat, ohne das aus seinem Heimatland beantragt zu haben.










Titel: Re: GreenCard und Arbeitserlaubnis
Beitrag von jumbo am 30.07.2004 um 17:18:03
Information aller Art über GC könnt ihr hier bekommen:
http://trust7.com
Das ist site speziell für GCs.

Grüsse,
Jumbo

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