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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Bosnische Flüchtlinge https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103831371 Beitrag begonnen von axs am 16.07.2004 um 17:35:28 |
Titel: Bosnische Flüchtlinge Beitrag von axs am 16.07.2004 um 17:35:28
Hi,
ich bin Bosnier und lebe seit 13 Jahren in D. Ich würde gerne wissen welche Auswirkungen das Zuwanderungsgstz. auf die in D. lebenden bosn. Flüchtlinge hat? Ich weiß das das von Fall zu Fall verschieden ist, aber ich gebe euch mein Beispiel. Wir leben in BW, hatten keinen einzigen Tag Sozialhilfe in Anspruch genommen, ungefähr 7 Jahre Duldung und ca. 5 Jahre Aufenth.befugnis. Stimmt das das auch wir ab dem 01.01.05 Anspruch auf Niederlassungs. haben? Wäre Euch wirklich dankbar!! Gruß |
Titel: Re: Bosnische Flüchtlinge Beitrag von fons am 16.07.2004 um 17:40:09
Wenn sonst alle Voraussetungen erfüllt sind ja:
§ 102 Abs. 2 AufenthG: Zitat:
Muss mich aber etwas korriegieren. Denn es ist kein Anspruch sondern eine Ermessensentscheidung. Denn der § 26 Abs. 4 AufenthG besagt: Zitat:
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Titel: Re: Bosnische Flüchtlinge Beitrag von Hesekiel am 27.07.2004 um 22:30:18 schrieb am 16.07.2004 um 17:35:28:
Nach Deiner Schilderung des SV hättest Du schon eine unbefristete AE nach § 35 AuslG, die als Niederlassungserlaubnis fortgilt. Ciao, Andreas |
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