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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Was wird mit Duldung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103831022 Beitrag begonnen von Taki am 18.06.2004 um 13:31:16 |
Titel: Was wird mit Duldung Beitrag von Taki am 18.06.2004 um 13:31:16
Hallo liebe freunde. :wahrsag:Ich habe eine Frage ,und zwar es geht um Duldung,die hab ich gehört abgeschafft wird.Nach dem wie neues Zuwanderungsgezetzt im Kraft tritt.Was krigt dann man? Nahaus oder hier bleiben.Und wenn hier,dann welcher Krieterien muss mann besietzen,damit re kann in Deutschland dauerhafte Aufenhalt kriegen.
Danke |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Marco_D. am 18.06.2004 um 15:07:03
Sie scheint nicht so richtig abgeschafft, wenn ich § 60a ZuwG richtig deute.
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Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Hartmut_Krentz am 18.06.2004 um 16:06:30
Sehe ich auch so nach fluechtiger Durchsicht.
Wird wohl so werden wie schon oft angekuendigt, Regelungen fuer "Alt und Haertefaelle" immer dann wenn die Abschiebehindernisse nicht durch den Antragsteller(in) zu vertreten sind. Waere ja auch logisch und verstaendlich. |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Walid am 19.06.2004 um 20:05:46
Ich wees a ned. Die Einen schreiben, daß die Aussetzung der Abschiebung für längstens 18 Monate verlängert wird, dann soll eine befristete AE erteilt werden, und die Anderen, schreiben, das die Duldung als Instrument der "Feinsteuerung" beibahlaten wird. Ich finde wir sollten immer noch abwarten, bis das komplette Gesetzespaket vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird.
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Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Marco_D. am 21.06.2004 um 13:21:18 schrieb am 19.06.2004 um 20:05:46:
Das eine schließt das andere nicht aus. ;) |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Taki am 21.06.2004 um 18:59:14 schrieb am 19.06.2004 um 20:05:46:
ja ich verstehe das auch nicht...i kann nicht uberhaupt nicht verstehen,wozu wird Duldung gegeben...Wenn braucht mann keinen,dann soll mann mindestens sagen.Es wird über jahre verspotten...dann wieder Ungewiess...hmmm ich weiss ja wierklich nicht...was soll ich am besten tun :( Soll ich selber verschwienden oder ...ja meine Meinung nach,wenn ich hier nicht gebraucht werde...dann lieber fahr ich wietweg...Mit diser pips Duldung kann ich mindistens zu studieren...Aber Shade...Warum? Es wird keine Möglichkeit zu geben,irgendwas zu unternehmen...Muss ich nur stets resignieren...mit Hochshulereife soll ich Täller waschen.Ok .aber nicht immer... |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von kingconn am 26.06.2004 um 17:18:24
Nach dem Zuwanderungskompromiß wird die Duldung nicht abgeschafft, sondern auf 18 Monate insgesamt begrenzt. Dann wird entschieden, ob eine AE gegeben werden kann. Was ist, wenn nicht und ob dann evtl. schneller abgeschoben wird, wird die Praxis zeigen. Unklar ist mir auch, was mit den "Altduldungen" ist, ob es für die, die am 1.1.2005 schon 18 Monate geduldet sind eine Übergangsregelung geben wird.
Schöne Grüße Holger |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Taki am 12.07.2004 um 18:48:27 schrieb am 26.06.2004 um 17:18:24:
Was denn jetzt ? kann sein ,dass wird darüber weiter AB etscheiden? ich mein,wer mit D.bleibt,wer weiter A.erl.s kriegt ? so ist oder ich irre |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Liz am 15.07.2004 um 14:48:14
Hallo,
in welchem Abstand wird denn eigentlich eine Duldung erneuert? Taeglich, woechentlich, monatlich? Und wann genau ist man geduldet? Wenn der Antrag auf Asyl zwar abgewiesen wurde, man aber aus fremden Verschulden nicht zurueck kann? Merci. |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von fons am 15.07.2004 um 16:58:59 schrieb am 15.07.2004 um 14:48:14:
Das ist je nach Fall sehr unterschiedlich. Wenn kein Ende der Abschiebehindernisse absehbar ist oft 3 Monate teils sogar 6 Monate. In anderen Fällen aber auch nur einen Monat oder sogar kürzer. Oft enthalten Duldungen die auflösende Bedingung, dass sie erlischt, sobald die Abschiebung/Rückführung oder angekündigt wird (oder ähnlich formuliert). Zitat:
Ja. Aber auch dann wenn man selbst verschuldet nicht ausreisen kann bzw. Abschiebung scheitert (z.B. weil kein Pass da ist). |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von Brian am 15.07.2004 um 18:06:08
Um noch mal auf die Ausgangsfrage: Was wird mit der Duldung? zurück zu kommen:
Wie bereits zuvor geschrieben, wird es die Duldung bzw. dann Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung wohl grundsätzlich weiter geben (§ 60a Abs. 4). Wenn ich das richtig verstehe (und ich bitte ausdrücklich um Berichtigung wenn ich etwas falsch verstanden oder übersehen habe) darf mit dieser Bescheinigung aber keinerlei Beschäftigung mehr ausgeübt werden. Erwerbstätigkeit ist gem. § 4 Abs. 2 und 3 AufenthG nur noch mit einem Aufenthaltstitel möglich. Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung ist kein Aufenthaltstitel, also darf kein Geduldeter mehr arbeiten. |
Titel: Re: Was wird mit Duldung Beitrag von fons am 15.07.2004 um 18:21:03
Jepp :cry:
Da war ja auch schon beim 1. Anlauf ein Aufschrei da. Denn die werden dann ja alle in die SoH bzw. AsylbLG-Leistungen gedrückt. A-Losengeld bekommen sie ja auch ned, da nicht vermittelbar :om Ich glaub auch kaum, dass die AusländerbeschäftigungsVO da was dran ändern kann/wird (wenn sie mal da ist). In Ba-Wü gab es da Ende 2002 nen Erlass, den Betroffenen deswegen extra lange Duldungen zu geben, da die auf Grundlage der DU erteilten Arbeitserlaubnisse ja auch weiter gelten nach dem neuen Recht (eben bis Ablauf der DU). |
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