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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissenschaftl https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103830997 Beitrag begonnen von AM am 13.07.2004 um 16:01:44 |
Titel: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissenschaftl Beitrag von AM am 13.07.2004 um 16:01:44
Ich habe im Artikel
http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0437.html gelesen, dass die Ehepartner von Wissenschaftlern sofort nach Einreise eine Arbeitserlaubnis bekommen werden. Ist das wahr und wo steht es im Gesetz? |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissensch Beitrag von Mick am 13.07.2004 um 16:18:07 schrieb am 13.07.2004 um 16:01:44:
Hi AM, wenn mich nicht alles täuscht, müsste es die Regelung in § 29 Abs. 5 AufenthG sein. Nachtrag: Hast einen netten Gaul, aber der Reiter sieht so steif aus [lachen=lachen.gif] |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissensch Beitrag von AM am 13.07.2004 um 16:47:34
Danke, Mick.
P.S. der Reiter ist Peter der Groesse - ein Symbol von Sankt-Petersburg (meine Heimat- und Lieblingsstadt). Es gibt auch ein Gedicht von Puschkin, in dem dieser Reiter vom Postament wegspringt und einen Mann verfolgt:) |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissensch Beitrag von Auslaender am 13.07.2004 um 17:32:16
Hallo AM,
wo hast Du in St.P gelebt? Auslaender |
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