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Beitrag begonnen von AM am 13.07.2004 um 16:01:44

Titel: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissenschaftl
Beitrag von AM am 13.07.2004 um 16:01:44
Ich habe im Artikel
http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0437.html

gelesen, dass die Ehepartner von Wissenschaftlern sofort nach Einreise
eine Arbeitserlaubnis bekommen werden. Ist das wahr und wo steht es im Gesetz?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissensch
Beitrag von Mick am 13.07.2004 um 16:18:07

schrieb am 13.07.2004 um 16:01:44:
Ich habe im Artikel
http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0437.html

gelesen, dass die Ehepartner von Wissenschaftlern sofort nach Einreise
eine Arbeitserlaubnis bekommen werden. Ist das wahr und wo steht es im Gesetz?


Hi AM,
wenn mich nicht alles täuscht, müsste es die Regelung in § 29 Abs. 5 AufenthG sein.


Nachtrag:
Hast einen netten Gaul, aber der Reiter sieht so steif aus  [lachen=lachen.gif]

Titel: Re: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissensch
Beitrag von AM am 13.07.2004 um 16:47:34
Danke, Mick.

P.S. der Reiter ist Peter der Groesse - ein Symbol von Sankt-Petersburg
(meine Heimat- und Lieblingsstadt). Es gibt auch ein Gedicht von Puschkin, in dem dieser Reiter vom Postament wegspringt und einen Mann verfolgt:)

Titel: Re: Arbeitserlaubnis fuer Ehepartner von Wissensch
Beitrag von Auslaender am 13.07.2004 um 17:32:16
Hallo AM,

wo hast Du in St.P gelebt?

Auslaender

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