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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103830959 Beitrag begonnen von moechtewissen am 12.07.2004 um 13:26:33 |
Titel: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Beitrag von moechtewissen am 12.07.2004 um 13:26:33
Liebes Forum,
falls ich es richtig verstanden habe, wurde vor einigen Tagen ein neuer Zuwanderungsgesetzt festgelegt. Mich interessiert konkret die Frage, ob ein Hochschulabsolvent aus einem nicht EU-Staat bei einem Arbeitsvertrag ( bei nicht unbeding wissenschaftlicher Richtung bzw. ohne Nachweis eines öffentlichen Interesses) in Deutschland arbeiten kann. (Arbeitsbewilligung->Arbeitserlaubnis). Nach dem Durchlesen des NEUEN Gesetztes ist mir kein wesentlicher Unterschied zu alten in DIESEM Bereich aufgefallen. Meine Frage: Welche Änderungen gibt es in diesem Gesetzt in Bezug auf die Hochschulabsolventen, und wenn keine, sind noch welche in dieser Richtung zu erwarten? :fragz: Herzlichen Dabk im Voraus |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Beitrag von MI_2002 am 12.07.2004 um 14:39:41
Hallo,
Alles, was im Moment zu diesem Thema bekannt ist, können Sie in meinem Topic "Studenten und Zuwanderungsgesetz" finden. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Beitrag von moechtewissen am 13.07.2004 um 13:13:01
Hallo MI_2002!
danke für Deine Antwort, wo finde ich Dein Topic "Studenten und Zuwanderungsgesetz" ? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Beitrag von MI_2002 am 13.07.2004 um 13:18:25
Hi,
hier, http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=zuw;action=display;num=1087666819 aber wie gesagt, bis jetzt gibt es noch keine Information. Hoffentlich kommen die VWV bald... |
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