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Beitrag begonnen von moechtewissen am 12.07.2004 um 13:26:33

Titel: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Beitrag von moechtewissen am 12.07.2004 um 13:26:33
Liebes Forum,

falls ich es richtig verstanden habe, wurde vor einigen Tagen ein neuer Zuwanderungsgesetzt festgelegt.

Mich interessiert konkret die Frage, ob ein Hochschulabsolvent aus einem nicht EU-Staat bei einem Arbeitsvertrag ( bei nicht unbeding wissenschaftlicher Richtung bzw. ohne Nachweis eines öffentlichen Interesses) in Deutschland arbeiten kann. (Arbeitsbewilligung->Arbeitserlaubnis).

Nach dem Durchlesen des NEUEN Gesetztes ist mir kein wesentlicher Unterschied zu alten in DIESEM Bereich aufgefallen.

Meine Frage: Welche Änderungen gibt es in diesem Gesetzt in Bezug auf die Hochschulabsolventen, und wenn keine, sind noch welche in dieser Richtung zu erwarten? :fragz:
Herzlichen Dabk im Voraus


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Beitrag von MI_2002 am 12.07.2004 um 14:39:41
Hallo,

Alles, was im Moment zu diesem Thema bekannt ist, können Sie in meinem Topic "Studenten und Zuwanderungsgesetz" finden.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Beitrag von moechtewissen am 13.07.2004 um 13:13:01
Hallo MI_2002!
danke für Deine Antwort,
wo finde ich Dein Topic "Studenten und Zuwanderungsgesetz" ?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Beitrag von MI_2002 am 13.07.2004 um 13:18:25
Hi,

hier,

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=zuw;action=display;num=1087666819

aber wie gesagt, bis jetzt gibt es noch keine Information. Hoffentlich kommen die VWV bald...

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