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Beitrag begonnen von chap am 12.07.2004 um 17:56:54

Titel: Arbeitsberechtigung fuer Ehegatten
Beitrag von chap am 12.07.2004 um 17:56:54
Liebe Experten.

nach dem Vergleich §28(5) und §29(5) bin ich zum Ergebniss gekommen, dass die Ehegatten von Deutschen und von Auslaender, die zur Ausuebung einer Beschaeftigung berechtigt sind, bezueglich des Arbeitsmartktzugangs gleichgestellt sind. Bedeutet es, dass beide keine Zulassung der BfA brauchen, um eine Arbeitsstelle zu besitzen (wie beim Bezitz einer Arbeitsberechtigung nach heutige Rechtslage)?

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