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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Duldung
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Beitrag begonnen von renata am 21.06.2004 um 11:45:48

Titel: Duldung
Beitrag von renata am 21.06.2004 um 11:45:48
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum. Erstmal Lob für diese Site.
Meine Frage: Gibt es Erfahrung hier, wie Duldung/Abschiebung in NRW gehandhabt wird in letzter Zeit? Mein  Bekannter kommt aus Westafrika, Guinea, und wird seit einem Jahr "geduldet". Jetzt steht Verlängerung oder Ausweisung an. Hat das neue Einwanderungsgesetz Auswirkungen auf die Praxis? Wie ist die Praxis überhaupt?   Einreise erfolgte per Schiff, diekt aus dem Land. Asyl wurde m.W. abgelehnt, Abschiebung aber aus humanitären Gründen nicht möglich. Viele Fragezeichen.
Hoffe auf ein paar Antworten.
renat

Titel: Re: Duldung
Beitrag von Marco_D. am 21.06.2004 um 13:24:54
Wenn die humanitären Gründe weggefallen sind (beispielsweise ein Krieg ist vorbei oder Verfolgung droht nicht mehr) wird er abgeschoben, ansonsten dürfte die Duldung wohl verlängert werden.
Vielleicht nennst du mal konkret die Staatsangehörigkeit deines Freundes und die humanitären Gründe aufgrund deren die Duldung ausgesprochen wurde.

Zur Duldung wurde im folgenden Thread schon etwas geschrieben:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=zuw;action=display;num=1087642805

Titel: Re: Duldung
Beitrag von renata am 02.07.2004 um 09:56:13
Hallo,
zur Staatsangehörigkeit: ich habe  deutlich die Nationalität genannt, zu den anderen Dingen möchte ich jetzt hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes (noch) nichts schreiben.
Ich habe hier so ziemlich alles gelesen an relevanten Beiträgen zu dem Thema, auch die guten Zusammenfassungen der neuen gesetzlichen Regelungen. Das hilft schon enorm weiter. Den Rest wird die Praxis zeigen, denke ich.
Vielen Dank erst mal an die Site und die Forum. Ich werde dran bleiben.
Renata

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