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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Neue ZuwG und Studium https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103830220 Beitrag begonnen von DvD am 23.06.2004 um 10:16:09 |
Titel: Neue ZuwG und Studium Beitrag von DvD am 23.06.2004 um 10:16:09
Mir sieht es so aus als neue ZuwG viel besser als alte Gesetz, für Studierende sei.
Nicht nur dass die nach dem Studium arbeiten können sondern auch während Studium bekommen die Aufenthaltserlaubnis. Früher war das nicht der fall. Studenten hatten nur Bewiligung oder so was und deswegen waren Studiumjahren nicht geltend für unbefristete AE oder für Einbürgerung. Jetzt soll das alles mitberechnet sein. Stimmt? |
Titel: Re: Neue ZuwG und Studium Beitrag von MI_2002 am 25.06.2004 um 12:26:29
Hallo,
Ich sehe es leider ganz anders... 1. §16.2 sagt, dass §9 (Niederlassungserlaubins) findet keine Anwendung... D.h. besser wird das neue ZG definitiv nicht, die Studiumzeit wird wieder nicht berücksichtigt, genauso wie jetzt... 2. Es ist im Moment noch nicht klar, WIE Studenten nach dem Abschluss überhaupt arbeiten können. Wenn es keine spezielle Regelung kommt, dann erhalten die Studenten nichts... (diese Frage wird in meinem Topic diskutiert - Studenten und ZG) |
Titel: Re: Neue ZuwG und Studium Beitrag von chap am 25.06.2004 um 16:54:13 schrieb am 25.06.2004 um 12:26:29:
Es bedeutet nur, dass es unmoeglich ist, mit einer AE nach §16 AufenthG eine NE zu beantragen. Aber die Zeit des Besitzes solcher AE ist meiner Meinung nach an 5-jaerigen Frist des §9.2.1 anzurechnen. Also wenn nach Abschluss des Studiums ein Job gefunden ist, sodass die AE nach §18 erteilt werden kann, und die andere Voraussetzungen des §9.2 erfuellt sind, bekommt der ehemalige Student sofort eine NE! Zum Vergleich: jetzt braucht er nach dem Studiumsabschluss noch 5 Jahren mit AE sich in Deutschland aufhalten. Natuerlich soll der Student waerend des Studiums (freiwillige?) Beitraege zur Rentenversicherung bezahlen. Habe keine Ahnung, ob es moeglich ist... |
Titel: Re: Neue ZuwG und Studium Beitrag von MI_2002 am 25.06.2004 um 17:16:47
Hallo chap,
Ja, Sie haben Recht. Es ist leider fast unmöglich, während des Studiums 60 Beiträge in die RK zu machen... So, dementsprechend macht es wieder fast kein Sinn für Studenten, da sie nach dem Abschluss des Studiums immer noch 5 Jahre arbeiten müssen um 60 Beiträge zu machen... Und wiederum kommt die Frage, wie es mit der AU nach dem Studium aussehen wird, es soll doch eine Regelung kommen... :stampf: |
Titel: Re: Neue ZuwG und Studium Beitrag von DvD am 25.06.2004 um 17:29:41 schrieb am 25.06.2004 um 17:16:47:
für Einburgerung sind Rentenbeiträge unwichtig. deswegen kann ein Student schneller Einbürgerung bekommen als NE. |
Titel: Re: Neue ZuwG und Studium Beitrag von MI_2002 am 25.06.2004 um 17:32:08
Welche Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung sollen nach dem "neuen" ZG erfüllt werden?
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Titel: Re: Neue ZuwG und Studium Beitrag von DvD am 25.06.2004 um 18:18:56 schrieb am 25.06.2004 um 17:32:08:
ZuwG beinhaltet keine Einbürgerung, also da bleibt alles wie vorher. |
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