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Beitrag begonnen von chap am 18.06.2004 um 16:22:38

Titel: Aufenthaltsbewilligung & Niederlassungserlaubn
Beitrag von chap am 18.06.2004 um 16:22:38
1. Wird die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsbewilligung an der Frist des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG angerechnet?
2. Was wird voraussichtlich als "gesicherter Lebensunterhalt" des § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG bewertet? Kann es nur "der unbefristete Arbeitsvertrag" sein?
3. Wird § 9 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG erfuellt, wenn die Beschaeftigung des Arbeitnehmers ohne Zustimmung der BA zulaessig ist?

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung & Niederlassungserl
Beitrag von chap am 22.06.2004 um 11:38:37

schrieb am 18.06.2004 um 16:22:38:
1. Wird die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsbewilligung an der Frist des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG angerechnet?
2. Was wird voraussichtlich als "gesicherter Lebensunterhalt" des § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG bewertet? Kann es nur "der unbefristete Arbeitsvertrag" sein?
3. Wird § 9 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG erfuellt, wenn die Beschaeftigung des Arbeitnehmers ohne Zustimmung der BA zulaessig ist?


Ich denke, die Frage 3 ist irrelevant. Was koennen die Experten ueber die Fragen 1 und 2 sagen?

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