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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Neues Auslaendergesetz und Einbuergerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103830036 Beitrag begonnen von Auslaender am 21.06.2004 um 11:05:48 |
Titel: Neues Auslaendergesetz und Einbuergerung Beitrag von Auslaender am 21.06.2004 um 11:05:48
Hallo alle,
waere nett, wenn mir jemand einen Rat geben koennte. weisst jemand, wie es im neuen Auslaendergesetz mit der Einbuergerung aussieht? Wird §85 aus der alten Fassung ungeaendert uebernommen? Was versteht man im neuen Auslaendergesetz unter "Hochqualifizierten" und wo ist der Unterschied zu "Qualifizierten". Ich werde mich im Januar des Jahres 2005 acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Hiermit wird von mir die letzte Bedingung aus den §85 des alten Auslaendergesetzes erfuellt. Ich habe vor, den Einbuergerungsantrag im Nov., d.J. einzureichen. Wird fuer mich bei der Einbuergerung noch das alte oder bereits neue Auslaendergesetz (gilt ab 01.01.2005) gelten? Wo kann man den aktuellen Text des verabschiedeten Auslaendergesetzes bekommen/Runterladen? In welchem § wird die Einbuergerung behandelt? Welche Bedingungen muessen erfuellt sein, um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen? Ich danke fuer die Hilfe im voraus und verbleibe MfG, Auslaender |
Titel: Re: Neues Auslaendergesetz und Einbuergerung Beitrag von Marco_D. am 21.06.2004 um 11:37:01
Siehe
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=zuw;action=display;num=1087553866 und im gesonderten Forum zum neuen Zuwanderunsgesetz |
Titel: Re: Neues Auslaendergesetz und Einbuergerung Beitrag von ramaol am 21.06.2004 um 11:57:12
Hallo!
Die bisherigen Einbürgerungsvorschriften im AuslG (§§ 85ff) werden nahezu unverändert in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) überführt, wo Einbürgerungsvorschriften ja auch eigentlich hingehören. Der bisherige § 85 AuslG wird z.B. der neue § 10 StAG. Inhaltlich wird es nur geringfügige Ändeungen geben, indem z.B. der neue Aufenthaltstitel "Niederlassungserlaubnis" eingearbeitet wird. Es macht daher keinen Unterschied, ob du deinen Einbürgerungsantrag vor oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzeswerk stellst. Die wichtigste Änderung wird wohl folgende sein: Nach einer erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs wird die Frist für den Einbürgerungsanspruch auf 7 Jahre verkürzt. |
Titel: Re: Neues Auslaendergesetz und Einbuergerung Beitrag von Auslaender am 21.06.2004 um 12:05:18
Hallo Ramaol,
danke fuer die schnelle Antwort. MfG, Auslaender |
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