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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> verheiratete schwangere freundin
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Beitrag begonnen von thi am 17.12.2004 um 16:52:43

Titel: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von thi am 17.12.2004 um 16:52:43
Hallo,

mein Fall kurz beschrieben.
Ich fange eine Ausbildung an und lebe in Scheidung.
Die Scheidung wird kein Problem sein.
Meine Freundin ist Jpanerin und wohnt zur Zeit auch noch dort.
Sie ist von mir schwanger und möchte das Kind auch in Deutschland bekommen, ist aber noch verheiratet, da sich ihr man wehrt sich scheiden zu lassen.

Wird es ein Problem sein sie nach Deutschland zu holen da ich wenig Einkommen haben werde und sie noch verheiratet ist?
Ich habe gehört das die Familienzusammenführung auch für Mütter mit deutschem Kind und für das Kind gilt.
Auch in diesem Fall?

Wie soll ich vorgehen?

Freue mich über Nachrichten

thi

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von ralf am 17.12.2004 um 17:07:06
Sorry, dies wird so schnell kein deutsches Kind werden, es sei denn, der jetzige Mann deiner Freundin wäre zufällig auch Deutscher.

Damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit von dir erwerben könnte, wäre eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Solange die Mutter jedoch anderweitig verheiratet ist, ist der Ehemann der gesetzliche Vater des Kindes, somit ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht möglich.

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von thi am 17.12.2004 um 17:17:44
Danke für Deine Antwort,
es sieht aber so aus das Ihr Mann wohl die Vaterschaft
nicht anerkennt.

Grüsse

thi

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von ralf am 17.12.2004 um 18:42:45

schrieb am 17.12.2004 um 17:17:44:
Danke für Deine Antwort,
es sieht aber so aus das Ihr Mann wohl die Vaterschaft
nicht anerkennt.

Grüsse

thi


Hi thi!

Natürlich könnte dies gerade in Japan anders aussehen, aber üblicherweise braucht ein Ehemann die Vaterschaft für in der Ehe geborene Kinder nicht anzuerkennen, weil er automatisch als Vater gilt.

Ich denke mal, unser Spezialist für solche Fragen, Ronny, kann hier mehr dazu sagen.

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von ronny am 17.12.2004 um 19:48:27

Zitat:
Natürlich könnte dies gerade in Japan anders aussehen, aber üblicherweise braucht ein Ehemann die Vaterschaft für in der Ehe geborene Kinder nicht anzuerkennen, weil er automatisch als Vater gilt.


Das stimmt, wobei ich das japanische Recht jetzt (heute) auch nicht parat habe. Aber selbst wenn das im jap.nicht so wäre, hättest Du nach deutschem Recht erst mal schlechte Karten, weil die gesetzliche Vaterschaft besteht.

Käme nur eine Anfechtung der gesetzlichen Vaterschaft in Betracht. Das geht aber erst mal nur in Japan, wel die Frau und das Kind nicht hier sind. Ich muß mal auf Montag vertrösten weil ich dann das jap. Recht nachschauen kann.

Ronny

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von ronny am 20.12.2004 um 13:51:27
So zum Abschluß noch der Nachtrag mit dem japanischen Recht.

Auch nach dem Heimatrecht der Mutter, des Kindes und des Ehemanns der Mutter gilt das Kind als eheliches Kind der noch bestehenden Ehe (Ehelichkeitsvermutung).
Damit ist eine Vaterschaftsanerkennung bis zu der rechtswirksamen Anfechtung der aufgrund der Ehe bestehenden Vaterschaft ausgeschlossen.

Nach japanischem Recht ist allerdings hierzu allein der Ehemann der Mutter als (Schein-) Vater berechtigt. Außerdem ist zu beachten, dass die Anfechtung nur innerhalb eines Jahres nach der Geburt zulässig ist.

Sollte es Euch gelingen, einen Aufenthalt in Deutschland hinzubekommen bevor das Kind zur Welt kommt, wäre u.U. nach deutschem Recht eine sog. qualifizierte Vaterschaftsanerkennung möglich. Eine Scheidung der Ehe Deiner Freundin müßte dazu aber zumindest bei Gericht anhängig sein.

Was die Scheidung bei Nichtkonsens anbelangt, ist das japanische Recht äußerst rigide .


Viel Glück

Ronny

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von tbs am 20.12.2004 um 15:52:14

Zitat:
Sollte es Euch gelingen, einen Aufenthalt in Deutschland hinzubekommen bevor das Kind zur Welt kommt, wäre u.U. nach deutschem Recht eine sog. qualifizierte Vaterschaftsanerkennung möglich.
Ronny


Hallo,

wenn man nun das Timing für ein 3 Monatsvisum genau auf die Geburt des Kindes legt, würde das Kind in D. geboren werden ;)

Japaner benötigen für Einreise nach Deutschland kein Visum.

siehe http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/liste_html

Anmerk.
Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie einiger anderer Länder, können eine ggf. erforderliche Aufenthalts- und/oder Arbeitsgenehmigung auch nach der Einreise einholen. (Diese sind mit "**" gekennzeichnet.)

@thi
Du solltest darauf achten, das deine Freundin nicht zu spät einreist. Sie sollte nicht erst im 9. Monat kommen, da die Fluggesellschaften i.d. R. Hochschwangere nicht mehr befördern. Hier solltest du dich dann mit der entspr. Airline kurzschließen.

Gruß
tbs

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von ronny am 20.12.2004 um 15:58:45

Zitat:
wenn man nun das Timing für ein 3 Monatsvisum genau auf die Geburt des Kindes legt, würde das Kind in D. geboren werden


Hm,

das würde aber nicht reichen für die oben dargestellte Möglichkeit, da der in Betracht kommende Art. 19 des deutschen EGBGB dafür den gewöhnlichen Aufenthalt fordert. Sorry.

Das mit einem Drei-Monats-Aufenthalt reicht sicherlich nicht aus, um einen g.A. anzunehmen. Eher spricht die absehbare Beendigung des Aufenthaltes nach dem Besuchsvisum für einen vorübergehenden Aufenthalt.

Man (die gesetzlichen Vertreter des Kindes) könnte versuchen das gerichtlich klären zu lassen, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen tun sich die Zivilgerichte da eher schwer mit.

Ronny

Titel: Re: verheiratete schwangere freundin
Beitrag von Pfirsichring am 20.12.2004 um 16:34:05

Zitat:
Sie ist von mir schwanger und möchte das Kind auch in Deutschland bekommen....
...da ich wenig Einkommen haben werde...

hast du denn auch mal ueberlegt, wie ihr die geburt finanzieren moechtet? du wirst wohl kaum eine krankenkasse finden, die sie in ihrem 'zustand' versichert und damit die mit einer schwangerschaft verbundenen kosten uebernimmt.

war jetzt nur mal so ein nebenbeigedanke  :pc:

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