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Beitrag begonnen von zuka2 am 29.11.2004 um 20:20:46

Titel: Arbeitsberechtigung
Beitrag von zuka2 am 29.11.2004 um 20:20:46
Ich habe jetzt gesetztext SGB III § 286 gelesen und hätte eine Frage.

ich bin seit 1995 ununterbrochen in D. Vorher Bewilligung(Studium, Abschluss), jetzt Aufenthaltserlaubnis (GreenCard). Kann ich nach diesem Gesetz sofort die Arbeitsberechtigung bekommen, oder sehe ich da was falsch. Jetzt Arbeite ich als Diplominformatiker bei einer Firma.

Vielen Dank
Zuka

Titel: Re: Arbeitsberechtigung
Beitrag von chap am 01.12.2004 um 10:31:09

schrieb am 29.11.2004 um 20:20:46:
Ich habe jetzt gesetztext SGB III § 286 gelesen und hätte eine Frage.

ich bin seit 1995 ununterbrochen in D. Vorher Bewilligung(Studium, Abschluss), jetzt Aufenthaltserlaubnis (GreenCard). Kann ich nach diesem Gesetz sofort die Arbeitsberechtigung bekommen, oder sehe ich da was falsch. Jetzt Arbeite ich als Diplominformatiker bei einer Firma.

Vielen Dank
Zuka


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