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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1101289464 Beitrag begonnen von nickisworld am 24.11.2004 um 10:44:23 |
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Titel: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von nickisworld am 24.11.2004 um 10:44:23
Hallo,
wie schon aus der Überschrift zu erkennen hat mein Freund seit eigen Monaten eien Duldung... vorher war es der Aufenthalt der durch ein Abgeschlossenes Asylverfahren umgewandelt wurde...komischer weise hat er nie den Grund für die Ablehnung seines asyles erfahren weil alle Unterlagen verschwunden sind...dh. die sind weder bei den anwälten die er hatte noch bei ihm angekommen. Die ABH seines Ortes gewährt uns keine einsicht um zu erfahren warum.... Der jetzige anwalt versucht nun die unterlagen ausfindig zu machen mal sehen was dabei herauskommt. nunja.. wir haben uns entschlossen zu heiraten... waren auf dem standesamt haben uns nach den papieren erkundigt die benötigt werden, es wurde auch darauf hingewisen das die ABH darüber in kenntnis gesetzt wird... soweit ist ja auch alles ok... die ABH gab ihm zeit alles zu besorgen und auch einen Termin.. der tag an dem die duldung halt ausläuft... Wir haben jetzt auch alle Papiere zusammen.. beglaubigt und Übersetzt und können diese leider erst im Januar abgeben... 4 Tage vor dem Termin bei der ABH... die Standesbeamtin hat sich schon soweit alles Kopiert um einige Vorbereitungen zu treffen.... was ich sehr eigenartig fand.. die standesbeamtin frage noch ob wir warten wollen oder ob wir ein anderes standesamt aufsuchen möchten......wir sind dort geblieben... meine frage nun.. was kann passieren....kann er Inhaftiert werden weil jetzt seine Dokumente da sind??? oder gar abgeschoben... Ich habe echt panik vor diesem Tag.... bis dann Nicki |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von ronny am 24.11.2004 um 10:58:42 Zitat:
Möglicherweise sind die Termine schon vergeben, und erst im Januar Zeiträume frei. Und der Standesbeamte wollte Euch anbieten, mit einer sog. Ermächtigung bei einem anderen Standesamt zu heiraten. Welche Unterlagen liegen denn schon vor? Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Verlobter? Ist ein möglichrweise erforderliches Befreiungsverfahren beim OLG schon gelaufen? Ronny |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von nickisworld am 24.11.2004 um 11:40:52
Also .. die standesbeamtin hat sich eine kopie gemacht von der geburtsurkunde vom der ledigkeitsbescheinigung vom heimat aufgebot und vom paß....
alle unterlagen wurden schon übersetzt und beglaubigt... mein Freund kommt aus kamerun... mit einem hast du recht die beamtin hat jetzt bis januar urlaub deswegen erst der termin im januar... bisher haben wir noch nichts vom olg gehört .. weil die orginal unterlagen sind ja bei uns... bis bald nicki |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von ronny am 24.11.2004 um 12:22:04 Zitat:
Na ja ich denke das wäre aber doch erste Voraussetzung überhaupt, um über die Termine zu sprechen. Das kann aber schon beantragt sein, dazu werden erst mal keine Originale benötigt. Nur ohne Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird nichts werden. Habt ihr die schon beantragt? Oben bei den FAQ´s kannst Du dazu was finden. Ronny |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von nickisworld am 24.11.2004 um 12:30:52
das ist doch diese ledigkeitsbescheinigung.. die haben wir .. weil wir das direkt in kamerun beantragt haben.....
gibt es noch weitere probleme???? auf die ich gefaßt sen sollte?? nicki |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von ronny am 24.11.2004 um 12:48:02 Zitat:
Hi Nicki, Nene, Ledigkeitsbescheinigung ist nicht gleich EFZ. Hier in den FAQ`s kannst Du das nachlesen [guck=guck.gif]klickmichan. Zitat:
Jepp, Kamerun ist ein sog. "Problemstaat". Die Information zu der Überprüfung der Urkunden kannst Du beim Auswärtigen Amt hier nachlesen. Kenne kein OLG, bei Dir könnte das das Kammergericht Berlin sein, das auf die Überprüfungen verzichtet. VieleGrüße Ronny |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von Muyiwa am 24.11.2004 um 23:22:35
Ich möchte mich gerne in die Diskussion "einklinken".
Ist es nicht so, dass sie sehr wohl "Gefahr läuft", dass die Ausländerbehörde ihn abschiebt, sobald sie seinen Pass in den Händen hält? Schließlich verfügt er "nur" über eine Duldung. Nach meinem Kenntnisstand ist dies nur dann nicht mehr möglich, wenn die Papiere bereit sind für die Überprüfung vom OLG. Dies würde aber doch voraussetzen, dass z.B. die Geburtsurkunde von der deutschen Botschaft im Heimatland überprüft wurde (was dann in diesem Fall ja wahrscheinlich die Überprüfung mittels eines Vertrauensanwalts bedeutet hätte). Kann natürlich sein, dass diese Überprüfung bereits erfolgt ist. Das konnte ich aus den bisherigen Texten nicht rauslesen. Ist mein Kenntnisstand hier richtig oder falsch? |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von nickisworld am 24.11.2004 um 23:36:23
also .... es wurden einige papier von der standesbeamtin kopiert .. die orginale werden erst im januar abgegeben wenn diese frau aus dem urlaub zurück ist.....
die unterlagen wie reisepaß ehefähigkeitszeugnis,ledigkeitsbescheinigung , das gerichtliche urteil warum eine ausstellung der geburtsurkunde erfolgte... und eben alles was man sonst noch so braucht wurde alles übersetzt beglaubigt mit apostille..... nach der auskunft die uns die standesbeamtin gab werden die unterlagen nach brandenburg geschickt und falls zweifel bestehen halt ins heimatland..... ich hoffe diese reihenfolge ist richtig.... bei dem meisten leuten mit denen wir gesprochen haben hat das ganze nicht länger als 6 wochen gedauert.... auch mit einer duldung .. aber man weiß ja nie.. die ABH sind ja auch sehr unterschiedlich..... nicole |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von Mick am 25.11.2004 um 07:42:22 schrieb am 24.11.2004 um 23:22:35:
:haken |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von ronny am 25.11.2004 um 10:22:57 Zitat:
Also ist zumindest die Befreiung schon mal angedacht. Zitat:
Zitat:
Sieht wohl nicht so aus und und ist bestimmt auch vom Zeitfaktor her nicht zu vernachlässigen. Ob sich die ABH auf einen Deal einläßt, erscheint mir zumindest fraglich. Denn die Eheschließung wird ja wohl auf absehbare Zeit noch nicht anstehen. Ronny |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von Muyiwa am 27.11.2004 um 09:39:57 Zitat:
Genau das wäre auch meine Befürchtung, ich wäre da ganz vorsichtig. Deshalb wäre meine Empfehlung evtl. doch das andere Standesamt zu nehmen, wo Ihr die Unterlagen vielleicht noch im Dezember abgeben könnt. Ich frage mich auch, ob eine Apostille aus Kamerun so ohne weiteres akzeptiert wird und ob nicht doch diese Überprüfung mittels Vertrauensanwalts notwendig wird. Ich habe allerdings jetzt nicht nachgeschaut, welche Regelungen es da bezüglich Kamerun gibt. |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von nickisworld am 27.11.2004 um 11:47:46
Ich bin mal ganz optimistisch..
schließlich haben wir ja nichts zu verbergen.. die ABH wurde ja auch schon im August wo wir uns das erste mal erkundigten von der Standesbeamtin informiert ... und selbst jetzt wo die Papiere da sind und das war im November... konnte sie sich an uns erinnern. Diese Papiere wurden hier in deutschland übersetzt und beglaubigt .. somit ist die Apostille auch hier von deutschland... was nun im Januar passieren wird wissen wir halt nicht die bearbeitung kann schnell gehen oder sie dauert....... nicole |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von ralfi am 27.11.2004 um 16:05:57
Hallo Muyiwa und nickisworld!
Am Beste, ihr vergesst den Begriff "Apostille" im Zusammenhang mit Kamerun ganz schnell. Kamerun ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens. Welche das sind, kann hier nachgelesen werden. Davon abgesehen: In Deutschland gefertigte Papiere, also auch Übersetzungen, die in Deutschland verwendet werden sollen, bedürfen sowieso keiner Legalisation bzw. Apostille. Die entscheidende Frage ist immer nur, ob die Original-Papiere, auf denen die Übersetzung beruht, echt sind. Falsche Papiere werden auch durch die beste Übersetzung nicht echter. ;-D |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von eishennig am 27.11.2004 um 21:23:44
Hallo nickisworld,
Deinen Optimismus in Ehren, aber Du solltest Dir besser einen kompetenten Rechtsanwalt nehmen.... Lies noch mal muyiwas Posting. Und lies mal auf der Duldung Deines Freundes nach, ob diese nicht vielleicht erlischt sobald ein gültiger Pass vorliegt? Selbst wenn es nicht da steht, kann die Ausländerbehörde die Duldung widerrufen, wenn ein Pass vorliegt, und sie haben ja die Passkopie vom Standesamt. Nur wenn er schon die bei der Ausländerbehörde beantragte Duldung wegen bevorstehender Eheschliessung hat, sieht die Sache besser aus. So hört sich das aber nicht an, wenn ihr die Originale noch nicht mal dem Standesamt gegeben habt...? Wie gesagt, da empfiehlt sich ein Anwalt. grüsse von eishennig |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von eishennig am 27.11.2004 um 21:39:22
Sorry,
sehe gerade das Ihr ja einen RA habt! Dann solltest Du aber schon viel besser informiert sein?! Oder redet Ihr nicht mit ihm über die Eheschließung? Böser Fehler, wenn man seinen RA im Ungewissen lässt. Da spart Ihr definitiv an der falschen Stelle. Grüsse von eishennig |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von Muyiwa am 29.11.2004 um 20:45:56 Zitat:
Ich war ehrlich gesagt, auch irritiert, wie auf die Papiere eine Apostille gekommen sein soll. So wie ich das sehe, gibt es beglaubigte Übersetzungen der Papiere aus dem Heimatland. Das bedeutet aber, dass diese wahrscheinlich noch nicht von der dortigen deutschen Botschaft überprüft wurden. Und das ist nach meinem Kenntnisstand die Voraussetzung für die Überprüfung durch das OLG. Und erst wenn die Papiere dafür fertig sind, kann die Ausländerbehörde eine entsprechende Duldung ausstellen. So wie ich das sehe ist ein wenig mehr Vorsicht in diesem Fall durchaus angebracht. Natürlich kann es sein, dass die Ausländerbehörde hier mitspielt. Aber sie muss es nicht. Und wenn ich das bisher richtig mitverfolgt habe (andere Fälle, die hier im Forum geschildert wurden), dann "spielt" sie in den meisten Fällen nicht mit. Aber ich wünsche trotzdem viel Glück, dass alles nach Wunsch verläuft. |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von nickisworld am 30.11.2004 um 10:03:12
Also nocheinmal, die papiere sind im orginal aus kamerun gekommen.
wir haben sie hier in deutschland übersetzen lassen vom orginal und auch der reisepasss wirde hier in deutschland beglaubigt mit der apostille.... ihr wohl auch siegel genannt. die standesbeamtin hat die papiere schon gesehen und hatte keine einwände gehabt ..... inwiefern die abh jetzt mitspielt ist denke ich auch ermessungsfrage des zuständigen beamten... wir werden sehen...schließlich wollen wir ja nichts böses sondern nur heiraten...... nicole |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von ralfi am 30.11.2004 um 10:22:17 schrieb am 30.11.2004 um 10:03:12:
In Deutschland können nur deutsche Papiere, die für den Gebrauch im Ausland (nur bestimmte Staaten, siehe verlinkte Liste oben) vorgesehen sind, mit Apostille versehen werden. Ich fürchte, du verwechselst da etwas, oder das Geld für die Apostille wurde zum Fenster hinaus geworfen. Ein Beispiel für eine Apostille ist übrigens bei diesem Thema abgebildet. |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von Pfirsichring am 30.11.2004 um 10:26:34 schrieb am 30.11.2004 um 10:03:12:
ich glaube du meinst mit aspostille und siegel den stempel, den der beeidigte dolmetscher unter die uebersetzungen gesetzt hat. das ist keinesfalls eine apostille und bestaetigt auch nicht die echtheit der dokumente. unter der uebersetzung muesste doch eigentlich stehen 'hiermit beglaubige ich die richtigkeit und vollstaendigkeit der uebersetzung des mir mir im original/in kopie vorgelegten dokuments.' die echtheit der dokumente wird von der deutschen botschaft in kamerun bestaetigt...und das kann dauern. schrieb am 30.11.2004 um 10:03:12:
natuerlich ist heiraten an sich nichts boeses, doch was ist, wenn die vorgelegten papiere nicht echt waren und sich nachher herausstellt, dass dein freund z.b. in kamerun schon verheiratet ist. |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von Pfirsichring am 30.11.2004 um 11:12:59
hallo nicole,
anbei etwas zur ueberpruefung der der echtheit von auslaendischen urkunden: 'Warum lehnt die deutsche Auslandsvertretung es in meinem Fall, die Echtheit meiner ausländischen Urkunde zu bestätigen? Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde durch eine deutsche Auslandsvertretung kann diese Urkunde in Deutschland verwendet werden. Einige Auslandsvertretungen haben in zahlreichen früheren Fällen feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk oft Urkunden falschen Inhalts oder Urkunden, die von nicht berechtigten Stellen ausgestellt wurden, auftauchen. Die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden sind in diesen Ländern daher nicht mehr gegeben. Die deutschen Auslandsvertretungen haben daher mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation für Urkunden aus den folgenden Ländern z.Zt. ausgesetzt: Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Bangladesh, Benin, Côte d'Ivoire, Dominikanische Republik, Dschibuti, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Laos, Liberia, Mongolei, Nepal, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Togo, Tschad, Uganda, Usbekistan, Vietnam, Zentralafrikanische Republik. Die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden im Einzelfall überprüfen lassen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch die Entscheidung der Inlandsbehörde über den Beweiswert der Urkunden in Deutschland erleichtern. Einzelheiten zum Verfahren finden Sie hier. Für Urkunden aus Somalia ist - wegen fehlender staatlicher Strukturen bzw. staatlich autorisierter Urkundspersonen - weder die Legalisation noch die Überprüfung von Urkunden im Wege der Amtshilfe möglich. Gleiches gilt für Urkunden aus dem Irak, da die deutsche Botschaft Bagdad derzeit nur eingeschränkt operativ tätig ist und das Beurkundungswesen im Irak nicht zuverlässig ist. Auch Urkunden aus Afghanistan können bis auf weiteres weder legalisiert noch überprüft werden, da das dortige Urkundenwesen sich erst wieder im Aufbau befindet. Was kann ich tun, wenn ich für meine ausländische Urkunde wegen der Einstellung des Legalisationsverfahrens keine Legalisation erhalten kann? Deutsche Behörden oder Gerichte, die Urkunden (etwa für die Anmeldung zur Eheschließung oder die Anlegung eines Familienbuchs) aus einem Land benötigen, für das das Legalisationsverfahren eingestellt wurde, können eine solche Überprüfung verlangen. Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der ausländischen Urkunde wünscht, richtet ein Amtshilfeersuchen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original beifügen, konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen, und im Verhältnis zur Auslandsvertretung die Übernahme der dabei entstehenden Auslagen zusagen. Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber in Rechnung stellen. Die Auslagen entstehen dadurch, dass die deutschen Auslandsvertretungen die gewünschten Überprüfungen nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen können, sondern sich regelmäßig auch auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen müssen. Je nach Zeitaufwand der Prüfung sind Auslagen zu erstatten, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen können. Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die deutsche Auslandsvertretung den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen können diesen Kurierweg hingegen nicht in Anspruch nehmen. Dem Auswärtigen Amt ist bewusst, dass die Überprüfung ausländischer Urkunden wegen der unausweichlich zeitaufwändigen Bearbeitung für die Betroffenen eine erhebliche Belastung bedeuten kann. Für Urkunden aus Somalia ist - wegen fehlender staatlicher Strukturen bzw. staatlich autorisierter Urkundspersonen - weder die Legalisation noch die Überprüfung von Urkunden im Wege der Amtshilfe möglich. Gleiches gilt für Urkunden aus dem Irak, da die deutsche Botschaft Bagdad derzeit nur eingeschränkt operativ tätig ist und das Beurkundungswesen im Irak nicht zuverlässig ist. Auch Urkunden aus Afghanistan können bis auf weiteres weder legalisiert noch überprüft werden, da das dortige Urkundenwesen sich erst wieder im Aufbau befindet.' Quelle: Auswaertiges Amt |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier Beitrag von Pfirsichring am 30.11.2004 um 11:16:06
sorry, ronny hatte dir den schon link gegeben.
bin etwas :gähn: |
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Titel: Re: "bevorstehende" Eheschliessung in Br Beitrag von eishennig am 30.11.2004 um 15:38:32
Hallo Nicole,
vom Land Brandenburg zur Eheschliessung: http://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=12933&_siteid=21 Zitat:
Zitat:
Preisfrage: Steht Eure Eheschliessung nach brandenburgischer Auffassung schon unmittelbar bevor oder nicht? Hier die Sicht von SACHSEN-ANHALT laut Erlass: http://www.sachsen-anhalt.de/pdf/pdf6649.pdf Zitat:
Der gilt aber NICHT in Brandenburg. Brandenburgische Erlasse kenne ich nicht. Nach dem was man von deren Innenminister so liest, ist aber nicht unbedingt eine liberalere Praxis zu erwarten: http://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=138873 Zitat:
Soso, Internetportale.... zweckdienliche Hinweise bitte an : eishennig |
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Titel: Re: Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann pas Beitrag von Muyiwa am 30.11.2004 um 23:37:27 Zitat:
Hat hier irgendjemand behauptet "Ihr wollt was böses"? Du hast nach den möglichen Risiken gefragt. Die haben wir Dir aufgezeigt. Ich denke, Du hattest schon ein ganz gutes Bauchgefühl, als Du über das Angebot der Standesbeamtin nachgedacht hast. In meinen Augen war das nämlich der Wink mit dem Zaunpfahl. Aber natürlich sagt Dir hier niemand was Du zu tun hast. Ihr alleine entscheidet, wie Ihr die Sache angeht. |
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