i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Österreicher https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1100967797 Beitrag begonnen von Suedsee am 20.11.2004 um 17:23:17 |
Titel: Heirat mit Österreicher Beitrag von Suedsee am 20.11.2004 um 17:23:17
Hallo an alle!
Meine ukrainische Freundin will einen österreichischen Staatsbürger heiraten.Welche Papiere müssen ihrerseits beantragt werden und welche Papiere von ihm? Ist es besser in Österreich zu heiraten oder in der Ukraine? Können die Papiere über die Mutter der Ukrainerin besorgt werden oder müssen diese persönlich erledigt werden, denn meine Freundin hält sich momentan illegal in Österreich auf! |
Titel: Re: Heirat mit Österreicher Beitrag von Feffi am 20.11.2004 um 17:50:41 schrieb am 20.11.2004 um 17:23:17:
hallo, zunächst kann deine freundin unmöglich einen österreicher in österreich heiraten, wenn sie sich illegal in österreich aufhält! und bzgl der nötigen dokumente sollte sich der österreicher bei seinem zuständigen standesamt erkundigen, welche unterlagen seine ukrainische verlobte benötigt, um die eheschließung zu vollziehen. jedoch wie gesagt, ist eine legale eheschließung mit illegalem aufenthalt (also keinem aufenthalt) in österreich NICHT möglich! für eine heirat in der ukraine könnte man evtl die ukrainische botschaft in österreich kontaktieren um zu erfahren, welche dokumente der österreicher in der ukraine benötigen würde... die einzige möglichkeit, die ich sehe (ohne das österreichische ausländergesetz zu kennen) ist eine freiwillige (aber angemeldete) ausreise mit grenzübertrittserlaubnis (oder so ähnlich) um in der ukraine zu heiraten und dann ein visum für ein gemeinsames leben in österreich zu beantragen. |
Titel: Re: Heirat mit Österreicher Beitrag von peku am 20.11.2004 um 18:27:21
hallo ich möchte dazu:
die einzige möglichkeit, die ich sehe (ohne das österreichische ausländergesetz zu kennen) ist eine freiwillige (aber angemeldete) ausreise mit grenzübertrittserlaubnis (oder so ähnlich) um in der ukraine zu heiraten und dann ein visum für ein gemeinsames leben in österreich zu beantragen. mitteilen das es gerade in AT mit seinen diversen Wegen das beste wäre einfach auszureisen also ohne dies anzumelden.Wenn "sie"sich illegal also ohne Status in AT aufhält warum soll sie schlafende Hunde wecken und ggf.ne Einreisesperre bekommen.Wer illegal ist kann nicht vermisst werden weil es ihn gar nicht gibt. Die unkontrolierte Ausreise ist kein Strafttatbestand(sage ich mal vorsorglich weils sonstwieder zu Kritiken kommt) Einigkeit sehe ich auch darin das in AT keine Heirat gehen wird und sie schnellstens aus dem Land sollte.Dann Heirat in der Ukraine um dann wieder legal mit Visa zurückzukommen entweder um in AT zu leben oder was fast noch besser wäre da dann EU Recht greift in DE zu leben. Verstanden????? Gruss und viel Glück bei dem Vorhaben gruss peku |
Titel: Re: Heirat mit Österreicher Beitrag von Hartmut_Krentz am 22.11.2004 um 11:22:13
Vor zwei Wochen hielt sich die Freundin noch auf Lanzarote auf auch illegal und angeblich war ihr der
Pass abgenommen worden. Die Ausreise von dort hat ja offentsichtlich geklappt ob mit oder ohne Pass. Aber so langsam solltet ihr mal aus der Grauzone raus und anfangen die Dinge so zu regeln wie es sich gehoert. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. |
Titel: Re: Heirat mit Österreicher Beitrag von Caya am 22.11.2004 um 13:01:37 Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hallo Suedsee! Wenn ich das Ganze lese was du hier geschrieben hast kommt mir vor, dass ihr um allen Preis vor habt, für sie einen AE endweder für Deutschland oder für Österreich zu bekommen. Ich will dich hier nicht beschuldigen, oder es kann auch sein dass ich das Ganze fasch verstannden habe, aber es wäre vieleicht Sinnvoll die Treads noch mal zu lesen, was über die Scheinehen hier geschrieben worden sind. Alle Experden warnen die User vom Scheinehen, und schreiben ständig dass man sich damit Starfbar macht. LG Caya |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |