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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschaftsanerkennung
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Beitrag begonnen von Monster11 am 19.11.2004 um 02:01:21

Titel: Vaterschaftsanerkennung
Beitrag von Monster11 am 19.11.2004 um 02:01:21
Hallo,
ich steh vor folgendem Problem.
Ich (Deutscher) habe jetzt mit einer Vietnamesin, die sich im Asylverfahren befindet, ein Kind bekommen. Die Vaterschaft hab ich bereits im Vorfeld anerkannt. Nun verweigert das Standesamt die Eintragung von mir in die Geburtsurkunde mit dem Hinweis, es müsse geprüft werden, ob nicht rechtlich ein anderer Vater in Betracht kommen könnte (Urkunden und somit die Ledigkeitsbescheinigung aus Vietnam werden ja wohl grundsätzlich angezweifelt - Sie könnte ja doch verheiratet sein <- hypothetisch). Die Prüfung kann (und wird wahrscheinlich) lange dauern.
Somit hat mein Kind erstmal die vietnamesische Staatsbürgerschaft, ich kann es nicht bei meiner Krankenversicherung mitversichern und, und, und...

Nebenher fühle ich mich in meinen Rechten als Vater gelinde gesagt stark beschnitten.

Kann mir jemand sagen, ob diese Vorgehensweise rechtens ist? Nach den anderen Beiträgen hier im Forum ist es ja wohl nicht die gängige Praxis. Und wenn ja, wie kann man dieses forcieren, um ein ruhiges Familienleben zu führen?

Bin für jeden Ratschlag dankbar

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung
Beitrag von ronny am 19.11.2004 um 07:31:10
Hi Monster

gibt es den irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass sie mal verheiratet war?

Existiert überhaupt schon ein geburtseintrag oder scheitert das an anderen fehlenden Papieren z.B. gültigem Paß?

Ansonsten halte ich die Vorgehensweise für gewagt, aber möglich. Die Anerkennung ist unwirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Und da gibt es den Vorrang des rechtlichen Vaters (=Ehemann der Mutter) vor dem Anerkennenden.
Aufgrund der zahlreichen "Scheinvaterschaften" in Deutschland wird natürlich versucht, das heute mehr als früher üblich zu verifizieren und zu hinterfragen.

Rechtlich könnte Deine Freundin beim Amtsgericht (Abt. Personenstandsrecht) einen Antrag nach § 45 Abs. 1 PStG stellen mit dem Ziel den Standesbeamten anzuweisen, Dich als Vater in den Geburtseintrag einzutragen. Zuständig ist das AG am Sitz des Landgerichts. In Berlin weiß ich es nicht genau, möglicherweise Schöneberg.

ABER:
Der Schuß kann nach hinten losgehen, weil wenn der Standesbeamte angewiesen wird können Rechtsmittel eingelegt werden bis zum Kammergericht Berlin. Das würde sich auch über Jahre hinziehen.

Wegen der KV dürfte das Kind  eigentlich ja keine Probleme haben, solange das Asylverfahren läuft. Dafür bin ich aber kein Fachmann.

Viel Glück

Ronny

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung
Beitrag von eishennig am 21.11.2004 um 20:42:49
Hallo Monster,

Dein Problem könnte wirklich mit der neuesten Masche "Scheinvaterschaften" zu tun haben :
http://www.welt.de/data/2004/03/22/254719.html

Diese "Masche" lässt nämlich rechtlich kaum eine Kontrolle zu - eigentlich ist Dein Fall fast die einzige behördliche "Gegenmassnahme " von der ich bisher gehört habe.

Wende Dich doch mal an maxhoelz, vielleicht hilft das ja:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=user;action=display;num=1097672987;start=0

Grüsse von
eishennig

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung
Beitrag von ronny am 21.11.2004 um 23:18:35

Zitat:
Dein Problem könnte wirklich mit der neuesten Masche "Scheinvaterschaften" zu tun haben :
http://www.welt.de/data/2004/03/22/254719.html

Diese "Masche" lässt nämlich rechtlich kaum eine Kontrolle zu - eigentlich ist Dein Fall fast die einzige behördliche "Gegenmassnahme " von der ich bisher gehört habe.



Hierzu noch eine Ergänzung, ohne direkten Bezug zu dem Thread.
Der Bundesgesetzgeber hat die Anregungen der Länder aufgegriffen, eine Gesetzentwurf mit dem Ziel, ein Anfechtungsrecht der Behörden zu schaffen, ist in Vorbreitung.

Ronny

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