i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Wird der Aufenthalt verlängert?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1100763034

Beitrag begonnen von baeuerin2002 am 17.11.2004 um 19:52:20

Titel: Wird der Aufenthalt verlängert?
Beitrag von baeuerin2002 am 17.11.2004 um 19:52:20
Hallo Ihr Lieben,

ich habe jetzt schon einiges über das Ausländerrecht ergoogelt, habe bisher jedoch noch keine Seite gefunden, die so auführlich und informativ das Thema behandelt.

Meine Freundin, rumänische StA hat ein Problem mit ihrer Ausländerbehörde.

Sie ist 1983 geboren und 1993 im Familiennachzug zu ihrer Mutter ins Bundesgebiet eingereist.
Von 1993 bis 2002 wurde die Aufenthaltserlaubnis erteilt und immer wieder verlängert.

Als 2002 die erneute Verlängerung anstand, hat meine Freundin "vergessen"  [smiley=bash.gif] die Verlängerung zu beantragen.

Sie ging erst im Mai diesen Jahres wieder auf ihre zuständige Ausländerbehörde und erhielt eine Bescheinigung nach § 42 Abs.1 AuslG ausgestellt, welche noch bis Mitte Dezember gültig ist.

Meiner Meinung nach hätte sie Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten AE gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 haben müssen.

Da sie jedoch im Oktober ein Baby (Vater unbekannt) entbunden hat, kann sie derzeit ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen und bezieht Sozialhilfe.
Sie nimmt trotz Kind an einem Weiterbildungslehrgang  zur Hauswirtschaftsmeisterin teil. Ferner bemüht sie sich nebenbei um eine Arbeitsstelle, um von der Sozialhilfe loszukommen.

Mit einer befristeten Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung wäre ihr schon gedient, um endlich wieder eine Arbeit aufnehmen zu können.

Wie stehen hierzu ihre Changen? Da ich sie beim nächsten Besuch am Amt begleiten möchte, kann uns jemand die Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nennen? Ich wäre gerne vorbereitet, falls die Dame von der Behörde wiederum nur die Bescheinigung verlängern will.

Besteht denn auch die Möglichkeit einer Ausweiung meiner Freundin?

Im Namen meiner Freundin und deren süße Tochter danke ich Euch allen.

LG

Bäuerin2002

Titel: Re: Wird der Aufenthalt verlängert?
Beitrag von Brian am 19.11.2004 um 08:32:47
Ich fürchte, dass sieht nicht gut aus.

Ein Anspruch nach § 26 Abs. 1 S. 2 besteht nicht, wenn der Antrag erst nach Ablauf der bisherigen AE gestellt wird.

Heilungsmöglichkeit nach § 97 besteht auch nicht, da die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts länger als ein Jahr unterbrochen war.

Sie ist schon jetzt ausreisepflichtig, ohne dass eine Ausweisung erforderlich wäre.

Kommt als Vater des Kindes ein Deutscher in Betracht? Wenn die Vaterschaft eines Deutschen anerkannt oder festgestellt würde, wäre sie Mutter eines deutschen Kindes und könnte eine AE nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 bekommen. Vielleicht noch mal intensiv drüber nachdenken.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.