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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> @Suedsee
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Beitrag begonnen von Antoine am 08.11.2004 um 10:07:39

Titel: @Suedsee
Beitrag von Antoine am 08.11.2004 um 10:07:39
Bezugnehmend auf Dein letztes Posting:

Sollte die Angelegenheit von Dir korrekt und umfassend beschrieben sein, scheint mir die Einschaltung eines Anwaltes in Spanien ratsam.

Das Aufsuchen der Polizei würde in der gegebenen Situation unter Umständen zur sofortigen Abschiebung mit Einreisesperre ins gesamte Schengengebiet führen. Ein Anwalt kann unter Umständen einen "geordneten Rückzug" heraushandeln.

Möglicherweise gibt es in Spanien auch Beratungsstellen, Kirchen, o.ä., die in der gegebenen Situation wirksam helfen können. Vielleicht kann Hartmut dazu ja noch Hinweise geben.

M.E. muss es jetzt darum gehen, ohne Abschiebung, ohne Strafe und mit eigenen Papieren aus Spanien herauszukommen. Die Rückkehr in die Ukraine scheint mir allerdings unvermeidbar zu sein. Höchste Priorität sollte haben, jetzt "sauber" aus der Sache rauszukommen, damit zukünftigen Aufenthalten in den Schengen-Ländern nichts entgegensteht.

In Hinblick auf eine Rückkehr nach Deutschland kann ich nur abraten, weil dies kein Problem löst, sondern nur verschärft. Vgl. Posting von Doc. [pol=pol_koll.gif]

Titel: Re: @Suedsee
Beitrag von Hartmut_Krentz am 08.11.2004 um 10:16:56
da der Thread geschlossen wurde, habe ich Suedsee
eine PN geschickt und ihm das Gleiche geraten.
es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Ausweisungsverfuegung erstellt, ob diese dann auch vollstreckt wird ist eine zweite Frage.
Bleibt zu hoffen, dass die Freundin sich da nicht in ein
Wespennest gesetzt hat mit Pass abgenommen etc.
Waere in diesem Fall auch hilfreich wenn er fuer ein
paar Tage nach Lanzarote fliegen koennte um ihr
hilfreich zur Seite zu stehen.
es gibt auf Lanzarote eine Hilfsorgananosation
fuer Immigranten ich bezweifel allerdings ob die
in diesem Fall viel ausrichten kann.

Titel: Re: @Suedsee
Beitrag von peku am 08.11.2004 um 17:23:47
hallo hartmut hast du noch ein par links aus spanien dazu:

wichtig wäre  bestimmt auch ein link des ukranischen konsultes auf den inseln.Da sie ja keinen Pass mehr hat
benötigt sie zunächst einmal ein Ersatzpass ihres Heimatlandes.Nach Stellung des Antrages würde ich ihra uch dringend dazu raten bei den Behörden die für aufenthalsterlaubniss in Spanien zuständig sind vorzusprechen den passverlust zu erklären und klare Schritte mitzuteilen was sie getan hat um wieder einen Pass(Reisedokument)zu erlangen.

Was mit diesem background vergessen werden kan ist bestimmt die Eralngung eines legalen aufenthlatstitels.;allerhöchstens ne duldung bis die reisedoks fertig sind.

gruss peku




Titel: Re: @Suedsee
Beitrag von Hartmut_Krentz am 09.11.2004 um 08:36:41
Hallo Peku,

die Ukraine hat hier kein Konsulat  zustaendige waere
die Botschaft in Madrid. Ich sehe eigentlich auch keine
veranlassung einen neuen Pass zu beantragen, sie hat
ja einen und der muesste ihr wieder ausgehaendigt
werden. Es bleibt eigentlich nur der Gang zur Polizei
(Guardia Civil) auf Lanzarote , dort muesste sie den
sachverhalt schildern und da sie sich illegal hier aufhaelt
und ja wohl auch einer Arbeit ohne Erlaubnis
nachgeht, wird mit Sicherheit eine Abschiebeverfuegung
erstellt, deren Vollstreckung aber ausgesetzt werden
koennte. wenn sofortige freiwillige Ausreise angeboten
wird.
Sorgen bereitet mit das Thema mit dem Pass, und ich frage mich ob sie da nicht in irgendetwas hereingeraten
ist. Die einschlaegigen Bars hier sind voll mit FRauen
aus Osteuropa die entweder als Touristen oder mit der
Absicht einen Au-Pair Job anzunehmen eingereist sind.

Titel: Re: @Suedsee
Beitrag von Hartmut_Krentz am 09.11.2004 um 10:28:48
So, ich habe mich jetzt mal bei einem Freund bei der
Polizei erkundigt und bekam folgende Auskunft
ohne Gewaehr!!!

Sie sollte sich umgehend bei der Polizei melden zur Not auch ohne Pass, dann muss sie glaubhaft darlegen
von wem ihr der Pass abgenommen wurde. Die Polizei
wird diese Person dann kontaktieren. Sie erhaelt auf jeden Fall eine Anzeige wegen unerlaubten
Aufenthalts und eine Orden de expulsion(Abschiebung)
Wenn sie genug Geld hat um freiwillig auszureisen
kann sie dies in kuerzester Zeit tun und das verfahren
wird eingestellt wenn nicht erfolgt Abschiebung auf
Staatskosten mit Einreisesperre.

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