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Beitrag begonnen von Punkt am 07.11.2004 um 18:46:29

Titel: Au Pair und Aufenthaltserlaubnis-EU
Beitrag von Punkt am 07.11.2004 um 18:46:29
Hallo alle zusammen,

kann mir jemand sagen, ob Au-Pairs aus den neuen EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis-EU bekommen oder weiterhin eine Aufenthaltsbewilligung nach dem AuslG erteilt wird?
Wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage dafür, da es ja sowohl an der Freizügigkeit fehlt, als auch die FreizügigkeitsVO nichts dergleichen enthält!

Für eine Antwort bedanke ich mich in Voraus.

Titel: Re: Au Pair und Aufenthaltserlaubnis-EU
Beitrag von Punkt am 08.11.2004 um 17:01:16
Gute Frage was?

Keiner ne Antwort?

Titel: Re: Au Pair und Aufenthaltserlaubnis-EU
Beitrag von Abu am 08.11.2004 um 18:12:31

schrieb am 07.11.2004 um 18:46:29:
kann mir jemand sagen, ob Au-Pairs aus den neuen EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis-EU bekommen oder weiterhin eine Aufenthaltsbewilligung nach dem AuslG erteilt wird?

Zitat von der Website der Deutschen Botschaft in Warschau:

Zitat:
Lediglich für Aufenthalte, die 90 Tage im Halbjahr überschreiten, ist noch eine Aufenthaltsgenehmigung-EG erforderlich.
 

Zitat:
da es ja sowohl an der Freizügigkeit fehlt

Ich denke, die Freizügigkeit besteht; sie ist lediglich für Arbeitnehmer für eine Übergangszeit eingeschränkt.


schrieb am 08.11.2004 um 17:01:16:
Gute Frage was?

Wieso ist die Frage denn überhaupt relevant?

Abu

Titel: Re: Au Pair und Aufenthaltserlaubnis-EU
Beitrag von Mick am 08.11.2004 um 19:20:12

schrieb am 08.11.2004 um 17:01:16:
Gute Frage was?

Keiner ne Antwort?



Keine Geduld, was?

Wie Abu schrieb: Es gibt eine Aufenthaltserlaubnis/EG. Diese ist für die Neu-EU-Länder mit einem Zusatz hinsichtlich der Erwerbstätigkeit versehen. Also nicht ganz der gleich Vordruck der Bundesdruckerei.

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