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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Krankenversicherung für Schwangere https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1098896037 Beitrag begonnen von cromagnon am 27.10.2004 um 18:53:57 |
Titel: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von cromagnon am 27.10.2004 um 18:53:57
Hallo,
ich suche nach einer Krankenversicherung für meine (schwangere) Lebenspartnerin. Sie ist Ausländerin und lebt derzeit im Ausland. Das Ausländeramt verlangt von mir für ein Visum (Familienzusammenführung) eine Bestätigung einer Krankenversicherung (Beginn spätestens ab Einreise) in der ausdrücklich Versicherungsschutz für meine Partnerin MIT Kind besteht UND die Kosten für die Entbindung übernommen werden. Der Geburtstermin ist 30.03.2005. Weiß jemand wo ich so eine Versicherung bekommen kann? Bei den meisten Anbieten die ich bisher im Internet gefunden habe schließen Schwangerschaft und Entbindung entweder ganz aus oder haben eine Wartezeit von 8 Monaten :-( Gruß, Christian Fischer |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von Heavencat24 am 27.10.2004 um 19:09:52
Hi Christian,
kurze Frage dazu. Seit Ihr schon verheiratet oder wollt ich noch heiraten? Weil du geschrieben hast Lebenspartnerin und nicht Ehefrau? |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von cromagnon am 27.10.2004 um 20:02:14
Sorry, habe ich vergessen. Wir sind noch nicht verheiratet! Sonst könnte ich sie über meine (gesetzliche) Krankenversicherung mitversichern. Das wäre dann die sog. Familienversicherung. Die ist aber nur möglich wenn man verheiratet ist oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist. Das sind u.a. gleichgeschlechtliche Beziehungen...
Wir wollen aber auf jeden Fall heiraten. |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von fons am 27.10.2004 um 21:57:31
Das dürfte extrem schwierig werden. Eine KV ist sicher machbar,
aber die werden alle die Kosten der Schwangeschaftsbehandlungen incl. Geburtskosten ausschließen. Wenn du viiieeel Geld hast könntest du dich evtl. verpflichten, diese Kosten selbst zu tragen. Ob das die ABH akzeptiert ist aber fraglich. |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von Reiner am 27.10.2004 um 23:17:37
Ich gehe davon aus, dass das werdende Kind von Dir ist. Ist das richtig? Wenn Dein Kind dann geboren wird und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, dann kann es auch in der gesetzlichen KV, in der Du Mitglied bist, mitversichert werden. Das Kind ist also versorgt...
Mir ist nicht ganz klar, wieso eine Versicherung auch für das Kind verlangt wird. Du bist doch Deutscher, oder? Dann erwirbt Dein Kind mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Ausländerbehörde ist insoweit nicht zuständig und die Einreise kann nicht verwehrt werden. Oder ist nur gemeint, dass die Entbindung versichert sein muss, also nur eine Versicherung Deiner Partnerin verlangt wird? |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von cromagnon am 28.10.2004 um 07:12:08
Hallo Reiner,
ja das Kind ist von mir und ich bin Deutscher. Es liegt den Behörden auch eine Vaterschaftserklärung von mir vor. Ich habe ausdrücklich bei der Ausländerbehörde nachgefragt. Es wird von mir verlangt: - die Verpflichtungserklärung -wörtlich:"die Bestätigung der Krankenversicherung wonach ausdrücklich Versicherungsschutz für Frau ...MIT Kind UND die Kosten für die Entbindung übernommen werden..." Das Kind könnte ich ja in der ges. Krankenversicherung in einer Familienversicherung mitversichern. Das denke ich ist das kleinste Problem. |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von fons am 28.10.2004 um 07:12:33
Klar, kann man jetzt das Kind nicht versichern 8)
Vermutlich verlangen sie eben einen Nachweis, dass auch alle Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt abgedeckt sind. Möglicherweise (wurde oben nicht genau geschildert - ggf bitte nachholen) braucht sie ja ein Visum und eben dazu verweigert die ABH die Zustimmung. |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von cromagnon am 28.10.2004 um 07:22:26
es geht um ein Visum für eine sog. Familienzusammenführung.
Der Visumantrag läuft seit Anfang Oktober,also seit ca. 7 Wochen. Bei der deutschen Botschaft in Nairobi, meine Freundin ist Kenianerin, wurde auch gesagt das es bei unserer Situation und der vorliegenden Vaterschaftserklärung auch kein Problem sein sollte und das es ca. 6-8 Wochen dauern wird... ja, es geht um einen Nachweis, dass auch alle Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt abgedeckt werden. Ich habe jetzt bei mehreren Krankenversicherungen angefragt. Wenn es eine positive Nachricht gibt werde ich das hier bekanntgeben. |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von Abu am 28.10.2004 um 09:17:05
@ Cromagnon
Der Abschluß einer privaten Krankenversicherung inkl. Entbindungskosten ist in dem Fall wohl aussichtslos. Dann bleibt nur noch Plan B: Heirat in Kenia. Danach müßte sich diese Anforderung der ABH erledigt haben... Abu |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von cylber am 28.10.2004 um 09:32:56
@cromagnon
Das habe ich im Bekanntenkreis selbst erlebt, das wird nicht funktionieren. Es besteht nunmal leider kein Anspruch auf Krankenversicherung. Das Ding heißt ja "Antrag". Auch aus Verständnissgründen kann ich mir ned vorstellen daß eine Privat-Versicherung dies tun wird. Die werden ja gleich zur Kasse gebeten. :cry: :cry: Wenn Du eh heiraten willst, so flieg da runter und schließe die Ehe. :blum Deine gesetzliche Krankenkasse muß Deine Frau übernehmen, obwohl das denen auch ned passen wird. Gruß Cylber |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von cromagnon am 01.11.2004 um 07:48:51
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Es ist wohl tatsächlich aussichtslos eine Krankenversicherung zu finden die die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung übernimmt. Da kommt wohl nur noch Plan B oder C in Frage. Plan B wäre nach Kenia zu fahren und zu heiraten, wie Abu vorschlägt. Darüber haben wir aber eigentlich noch nicht ernsthaft ;) gesprochen... Plan C wäre bis nach der Geburt des Kindes abzuwarten. >:( Noch eine Frage dazu. Wenn das Kind im Ausland geboren wird und der Vater ist Deutscher kann das Kind doch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, oder? Also die Einreise sollte dann kein Problem sein? |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von ronny am 01.11.2004 um 08:23:30 Zitat:
Hallo, das Kind wird durch Geburt deutsch, wenn eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft vorliegt. Dabei ist es egal, wo das Kind zur Welt gekommen ist. Ronny |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von ralfi am 01.11.2004 um 08:27:38 schrieb am 01.11.2004 um 07:48:51:
Hallo! Das Kind eines Deutschen erwirbt mit der Geburt die deutsche Staastangehörigkeit, unabhängig vom Geburtsort. Bei nicht verheirateten Eltern ist dazu allerdings eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich, siehe § 4 Abs. 1 StAG: Zitat:
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Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von cromagnon am 01.11.2004 um 10:19:54
dann bin ich ja beruhigt ::) , eine Vaterschaftserklärung für das Kind liegt dem Ausländeramt bereits vor!
Schönen Feiertag noch! |
Titel: Re: Krankenversicherung für Schwangere Beitrag von ralfi am 01.11.2004 um 10:37:34 schrieb am 01.11.2004 um 10:19:54:
Ach, mal wieder Feiertag in Bayern? :öhm :stampf: Wenn die Vaterschaftsanerkennung bereits vorliegt, werden diesbezüglich wohl keine Probleme entstehen. Noch ein Tipp: Bei Geburt des Kindes im Ausland kann diese dann übrigens beim Standesamt I von Berlin nachbeurkundet werden, damit das Kind auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzt. |
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