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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Reiseausweis fuer Staatenlose
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Beitrag begonnen von chap am 22.10.2004 um 17:22:02

Titel: Reiseausweis fuer Staatenlose
Beitrag von chap am 22.10.2004 um 17:22:02
Hallo Alle,

darf ein staatenlose Auslaender, der einen "Staatenlosen"-Reisepass eines anderen Staates besitzt und sich rechtsmaessig in Deutschland aufhaelt, den dt. Reiseausweis fuer Staatenlose beantragen? Besonders interessant ist die Lage, wenn die Gueltigkeit des auslaendischen Reisepasses auslaeuft...

Danke im Voraus.

Titel: Re: Reiseausweis fuer Staatenlose
Beitrag von okkam am 06.11.2004 um 21:07:41
Also,
wenn der Paß nicht mehr gültig ist, soll der "stolze Paßbesitzer" die Bundesrepublik schleunigst verlassen. Über seine Wiedereinreise in Falle eines Einreiseantrags beim Konsulat der BRD entscheiden  zuständigen deutschen Behörden.



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