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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vater eines deutsches Kindes https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1098430638 Beitrag begonnen von diallo am 22.10.2004 um 09:37:18 |
Titel: Vater eines deutsches Kindes Beitrag von diallo am 22.10.2004 um 09:37:18
Hallo zusammen
Ich finde die seite echt klasse weiter so Ich bin eine Aislnädische Student ledig und seit 8 monaten vater eines kindes (Mutter des Kindes ist Deutche). Ich habe schon die vaterschafft annerkennugn gemacht und Sorgerecht habe ich auch ich lebe mit der Muttrer zusammen Ich war vor kurzem bei der AUSLBEHÖRDE sie haben mein Visum für ein Jahr verlängert also einen Aufenthalerlaubnis für 1 Jahr. Da wir uns nicht mehr verstehen es gibt nur probleme haben wir uns entschieden auseinander zu gehen. Wollte ich mal fragen : 1-Wird mein Aufenthalt(Aufenthalterlaubnis) nach einem Jahr verlängert auch wenn ich nicht mehr mit der Mutter zusammenlebe wenn ja für wie lange werden sie es verlängern? 2-Besteht die möglichkeit dass ich einen unbefristete Aufenthalterlaubnis beantragen wenn ja wie lange soll ich warten? 3-Ich lebe seit 5 jahre hier nach 8 Jahre kann ich mich einburgert werden . Danke und werde mich freuen auf jeder Antwort Schön TAg NoCh |
Titel: Re: Vater eines deutsches Kindes Beitrag von diallo am 22.10.2004 um 12:54:57
Danke für deine posting.
Klar werde ich die personnensorge meines kindes üben und zwar für immer da es mein kind ist werde ich mein bestens tun das ist nicht die frage Nun möchte ich wissen wenn ich nicht mit der mutter meines kindes lebe wird AUSLBehörde meinem Visum verlängern(Aufenthalterlaubnis ) und wenn für wieviel jahre noch ? Danke noch mal |
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