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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vater eines deutsches Kindes
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Beitrag begonnen von diallo am 22.10.2004 um 09:37:18

Titel: Vater eines deutsches Kindes
Beitrag von diallo am 22.10.2004 um 09:37:18
Hallo zusammen


Ich finde die seite echt klasse weiter so

Ich bin eine Aislnädische Student ledig und seit 8 monaten vater eines kindes (Mutter des Kindes ist Deutche).
Ich habe schon die vaterschafft annerkennugn gemacht und Sorgerecht habe ich auch ich lebe mit der Muttrer zusammen
Ich war vor kurzem bei der AUSLBEHÖRDE sie haben mein Visum für ein Jahr verlängert also einen Aufenthalerlaubnis für 1 Jahr.
Da wir uns nicht mehr verstehen es gibt nur probleme haben wir uns entschieden auseinander zu gehen.
Wollte ich mal fragen :

1-Wird mein Aufenthalt(Aufenthalterlaubnis) nach einem Jahr verlängert auch wenn ich nicht  mehr mit der Mutter zusammenlebe wenn ja für wie lange werden sie es verlängern?

2-Besteht die möglichkeit dass ich einen unbefristete Aufenthalterlaubnis beantragen wenn ja wie lange soll ich warten?

3-Ich lebe seit 5 jahre hier nach 8 Jahre kann  ich mich einburgert werden .

Danke und werde mich freuen auf jeder Antwort

Schön TAg NoCh
   

Titel: Re: Vater eines deutsches Kindes
Beitrag von ralfi am 22.10.2004 um 12:18:14
Hallo diallo!


schrieb am 22.10.2004 um 09:37:18:
...
1-Wird mein Aufenthalt(Aufenthalterlaubnis) nach einem Jahr verlängert auch wenn ich nicht  mehr mit der Mutter zusammenlebe wenn ja für wie lange werden sie es verlängern? 

Es kommt dabei nicht darauf an, dass du mit der Mutter des Kindes zusammen lebst, sondern darauf, dass du tatsächlich die Personensorge für das Kind ausübst. Lediglich gelegentliche Besuche am Wochenende reichen dazu allerdings nicht aus.
Unabhängig davon könnte allerdings auch der weitere Aufenthalt zur Weiterführung des Studiums bewilligt werden.


Zitat:
2-Besteht die möglichkeit dass ich einen unbefristete Aufenthalterlaubnis beantragen wenn ja wie lange soll ich warten?

Dies wird als Student kaum möglich sein, denn für einen unbefristeten Aufenthalt müsstest du genug eigenes Einkommen haben, damit du den Lebensunterhalt für dich und dein Kind ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestreiten kannst.


Zitat:
3-Ich lebe seit 5 jahre hier nach 8 Jahre kann  ich mich einburgert werden .

Wenn dann in 3 Jahren die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, kannst du den Antrag stellen. Näheres dazu unter http://www.info4alien.de/images/top_einbuergerung.gif und im Einbürgerungsforum.

Titel: Re: Vater eines deutsches Kindes
Beitrag von diallo am 22.10.2004 um 12:54:57
Danke für deine posting.

Klar werde ich die personnensorge meines kindes üben und zwar für immer  da es mein kind ist werde ich mein bestens tun das ist nicht die frage

Nun möchte ich wissen wenn ich nicht mit der mutter meines kindes lebe wird AUSLBehörde meinem Visum verlängern(Aufenthalterlaubnis ) und wenn für wieviel jahre noch ?  

Danke noch mal

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