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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von mannetou am 21.10.2004 um 12:30:56

Titel: Verpflichtungserklärung
Beitrag von mannetou am 21.10.2004 um 12:30:56
Hallo Leute,

kann mir jemand sagen wielange eine Verpflichtungserklärung gültig ist?
Fall: Schwiegereltern machten Einladung zur Familenzusammenführung mit deutscher Tocher, er bekam AE für 3 Jahre, jetzt nach einem Jahr ist Sozialhilfe beantragt worden.
Können die Schwiegereltern nun für Ihren Schwiegersohn belangt werden, da Sie vor 1 Jahr die VE gemacht haben? ???

Titel: Re:  Verpflichtungserklärung
Beitrag von Janna am 23.10.2004 um 01:09:28
Hi,

meinst Du die Verpflichtungerklärung für das Visum zur Eheschließung?

Soweit ich weiß, wird diese Verpflichtungerklärung mit der Eheschließung hinfällig, so dass die Schwiegereltern nicht mehr aufgrund dieser vor einem Jahr unterzeichneten Verpflichtungserklärung herangezogen werden können.

Was allerdings passieren wird, wenn weiterhin Sozialhilfe bezogen wird: Es kann nach Ablauf der 3 Jahre gültigen AE vorerst wieder nur eine befristete AE ausgestellt werden, eben so lange wie Sozialhilfe bezogen wird.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re:  Verpflichtungserklärung
Beitrag von fons am 23.10.2004 um 01:18:23
Jepp Janna...  :up:

Die VE war sicher nur notwendig für die Einreise mit Visum.
Ab Eheschließung besteht ja ein Anspruch auf AE (selbst bei
SoH-Bezug).

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