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Beitrag begonnen von d.silvia am 16.10.2004 um 20:21:40

Titel: Arbeitsgenehmigung
Beitrag von d.silvia am 16.10.2004 um 20:21:40
Hallo Leute!

Ich hatte in Deutschland ab 16.01.2002 bis 16.07.2003 als Gastarbeitnehmer (Krankenschwester) gearbeitet. Das war damals nur fur 18 Monaten erlaubt. Ich komme aus der Slowakei. Ab 09.2003 war ich Studentin bis 09.2004 und ab 1.09.2004 habe ich eine Arbetserlaubnis bis 30.08.2005. Warum nur fur ein Jahr??? :fragz: Wird es verlangert?

(2)Noch eine Frage in diesem Arbetsgenehmigung steht "eine berufliche Tatigkeit nur bei dem oben genannten  Betrieb" Ich bin noch in Probezeit, aber ich habe ein besseres Anbebot bei anderen Betrieb  bekommen. Was kann ich jetzt machen? :'(

1000 Dank

Silvia    

Titel: Re: Arbeitsgenehmigung
Beitrag von Der_Jimi am 20.10.2004 um 15:39:04

Hallo Silvia,

Arbeitserlaubnisse werden in der Regel nur für ein Jahr ausgestellt und dann verlängert.

Wenn Du den Arbeitsplatz wechseln möchtest, muß der neue Arbeitgeber auch eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.
Ob diese erteilt werden kann steht erst fest wenn die Prüfung dazu abgeschlossen ist, also kündige nicht zu früh!

Gruss,
Jimi

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