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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kind vom deutschen Vater
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Beitrag begonnen von ewa am 15.10.2004 um 19:02:02

Titel: Kind vom deutschen Vater
Beitrag von ewa am 15.10.2004 um 19:02:02
Hallo,

ich würde gern wissen, ob sich in der aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Lage was ändert, wenn man mit einem Deutschen ein Kind hat. Hat man dann auch Anspruch auf staatliche Hilfe, und wenn ja, wirkt sich das auf ein Einbürgerungsrecht aus?

ewa

Titel: Re: Kind vom deutschen Vater
Beitrag von Mick am 15.10.2004 um 20:57:05

schrieb am 15.10.2004 um 19:02:02:
Hallo,

ich würde gern wissen, ob sich in der aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Lage was ändert, wenn man mit einem Deutschen ein Kind hat. Hat man dann auch Anspruch auf staatliche Hilfe, und wenn ja, wirkt sich das auf ein Einbürgerungsrecht aus?

ewa



Hallo ewa,

über den Vater erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigigkeit und die Mutter einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern sie die Personensorge für das Kind ausübt. Bedingung für die AE ist nicht, die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, es können auch öffentl. Mittel bezogen werden. Eben wie bei der deutsch-Verheiratung.

Titel: Re: Kind vom deutschen Vater
Beitrag von ewa am 15.10.2004 um 21:11:40
Und wenn man die Aufenthaltserlaubnis hat, hat man dann auch automatisch die Arbeitserlaubnis?

Titel: Re: Kind vom deutschen Vater
Beitrag von ralfi am 15.10.2004 um 21:48:22

Zitat:
und wenn ja, wirkt sich das auf ein Einbürgerungsrecht aus?


Hi Ewa!

Dies ist nicht der Fall.

Titel: Re: Kind vom deutschen Vater
Beitrag von Mick am 15.10.2004 um 22:34:54

schrieb am 15.10.2004 um 21:11:40:
Und wenn man die Aufenthaltserlaubnis hat, hat man dann auch automatisch die Arbeitserlaubnis?



Hi,
es besteht ein Anspruch auf Arbeitsberechtigung, also unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt.

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