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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Muß ich bis zum letzte moment warten?
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Beitrag begonnen von eva2marija am 12.10.2004 um 01:06:29

Titel: Muß ich bis zum letzte moment warten?
Beitrag von eva2marija am 12.10.2004 um 01:06:29
Hallo an Alle


 Bin kurz vor Scheidung, und meine Aufenthaltserlaubnis endet bald - 10 Februar 2005
 Meine nexte Titel - keine ahnung was für eine  ??? würde ich wegen  Ausübung der Personensorge für mein (unsere) Kind -  § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, - bekommen .
Aber meine Frage ist:
- Wann soll ich zum Auslenderamt gehen und die visum verlängern?  - Im Februar, oder kann ich das auch im Dezembar machen????

 -- Wie leuft das alles im Ausländeramt?
-Gehe ich einfach da, und muss ich Antrag   ???, oder  was für NAME hat das für -  Visum verlängerung????

Vieleicht klinckt sehr blöd, aber das ist mein erstes mal - alein im Ausl.Amt  :-X - ohne mein (noch) Mann.


 Jeder Antwort - ist eine Hilfe
Vielen Dank

Titel: Re: Muß ich bis zum letzte moment warten?
Beitrag von Mick am 12.10.2004 um 01:28:23
Hallo,
ich würde JETZT zur Ausländerbehörde gehen und die Trennung anzeigen. Gleichzeitig bekannt geben, dass natürlich der weitere Aufenthalt für die Ausübung der Personensorge für das (deuschte) Kind beabsichtigt ist. Ich denke, der Rest regelt sich dann von alleine. Vermutlich wird sich die ABH das in der Akte notieren, Verlängerungsantrag dann ca. 2 bis 3 Wochen vor Ablauf stellen.

Titel: Re: Muß ich bis zum letzte moment warten?
Beitrag von eva2marija am 12.10.2004 um 13:51:39
Hallo Mick


Danke für der schneler Antwort.
Wie meinen Sie das "die Trennung anzeigen"?
Es war so: Mein Mann hat sich von mich getrent (ohne das ich wuste), und dann hat er ein Brief an die Ausländer Bechörde, per Anwalt geschrieben das er getrennt von mir lebt.
Dan habe ich Brief von AB bekommen das ich dort gehen muss, wegen mein Aufenthaltserlaubnis.
Mit dem Brief bin ich gleich zum mein Anwalt gegangen
und Er hatte der  kontakt weiter mit AB.
Dann hat mein Anwalt gesagt, das alles O.K. ist , und bis heute ist noch nichts von AB gekommen.
Angeblich hat mein Mann in dem Brief nicht gesagt das wir gemeinsames Kind haben.

Das alles war  genau vor 12 Monate



WAS SOLL ICH JETZT MACHEN????  :cry:



Bitte dringend um Antwort


 DANKE

Titel: Re: Muß ich bis zum letzte moment warten?
Beitrag von Mick am 12.10.2004 um 16:15:56
Hi,
frag doch einfach mal den Anwalt, was er konkret mit "Es ist alles Ok." meint. Vermutlich hat er der ABH gesagt, dass Du zwecks Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind in D. bleibst. Ggf. kannste auch bei der ABH direkt nachfragen.

Alles weitere hier wäre Rätselraten.

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