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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Mein Mann möchte im Ausland arbeiten
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Beitrag begonnen von ricky123 am 07.10.2004 um 18:56:28

Titel: Mein Mann möchte im Ausland arbeiten
Beitrag von ricky123 am 07.10.2004 um 18:56:28
Hallo zusammen,

hier würde ich gerne um Rat/information bitten.

ich bin Deutsche Staatangehörige, mein Mann ist ein Inder. Er ist schon seit 2001 nach Deutschland gekommen und hatte bis jetzt, ein Green Card Visum. Wir haben gerade letzten Monat geheiratet. Nach unserer Heirat wo wir nach Deutschland zurück gekommen sind, hat er ein Familienzusammenführungsvisum für 3 Jahre bekommen. Er hat acuh ein unbefristete Arbeitserlaubnis für Deutschland bekommen. Er ist aber zur Zeit arbeitslos. Beim Standesamt haben wir alle Papiere abgegeben damit ein Familienbuch angelegt werden kann. Die Heiratsurkunde wird nach Indien geschickt um zu überprüfen.

Jetzt hat er ein Jobangebot aus dem Tschechiesche Republic erhalten. Er möchte gerne das Angebot annehmen, da die Lage in Deutschland für ihn scheint nicht gut zu sein.

Die Frage ist : was ist dann mit seinem Visum für Deutschland wenn er nach Ausland gehen würde? Wenn er nach Tschechien gehen würde, wird sein Visum für Deutschland noch gültig sein? Gibt es noch welche Probleme?

Würde für jede Information dankbar.

Ricky.

Titel: Re: Mein Mann möchte im Ausland arbeiten
Beitrag von Janna am 07.10.2004 um 19:54:24
Hallo Ricky,

Du meinst vermutlich, dass Dein Mann eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre hat ? (Du schriebst "Visum" ).

Die Aufenthaltsgenehmigung (AG) erlischt, wenn Dein Mann sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält. Evtl. könnte bei der Ausländerbehörde (ABH) beantragt werden, dass die AG nicht nach 6 Monaten erlischt. (Mit Jobangebot / Arbeitsvertrag auf die ABH gehen und nachfragen). Sollte die AG nach dem Auslandsaufenthalt erloschen sein, muss erneut ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden. Wenn Dein Mann ohne Visum einreist, ist das illegal und strafbar (obwohl Ihr verheiratet seid, und er Anspruch auf das Visum und eine neue AG hat!).

Eine unbefristete AG (aufgrund der Ehe) wird nach 3 Jahren jedoch nur erteilt, wenn diese 3 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland gelebt wurden.

Ihr solltet unbedingt noch klären, ob Dein Mann für die Tschechische Republik eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung benötigt. Wenn ja, ist es sicherlich sinnvoll, wenn der Arbeitgeber Euch bei der Beantragung dafür unterstützt.

Viele Grüße
Janna

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