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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wie lange dauert die Bearbeitung eines AE-Antrags?
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Beitrag begonnen von Jafra am 07.10.2004 um 10:33:05

Titel: Wie lange dauert die Bearbeitung eines AE-Antrags?
Beitrag von Jafra am 07.10.2004 um 10:33:05
Hallo,
bevor ich meine zuständige ABH verurteile, möchte ich fragen, ob es üblich, dass 10 Tage nach die Abgabe des Antrages eine Bearbeitung aus Zeit Mangel nicht erfolgen kann.
Ich wohne in einer ländlichen Region und wenn ich bei der ABH bin habe ich nie Kundenschaft gesehen. Ich war auf verschiedene ABHs in größeren Städten, wo man nach ein paar Stunden Warten, seine Anträge gleich bearbeitet wurden.

Kann die ABH sich beliebig Zeit nehmen?

Jafra

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung eines AE-Antrags?
Beitrag von Nicator am 07.10.2004 um 10:49:13
Hallo Jafra!

Einen Pass welchen Staates hast Du denn bei der Antragstellung vorgelegt?
Es durchaus möglich, dass bei der Verlängerung Deiner Aufenthaltserlaubnis andere Behörden zu beteiligen sind.
Dann kann es auch durchaus sein, dass die Bearbeitungszeit acht Wochen oder sogar noch länger sein wird.

Grüße

Nicator

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung eines AE-Antrags?
Beitrag von Jafra am 07.10.2004 um 15:22:46
Bin "Jordanier". Bin zur Zeit nach 3,5 Jahren IT-Beschäftigung arbeitsloser IT-ler. Der AE-Antrag ist für meine in der Heimat neugeborne Tochter, die durch eine Familienzusammenführung eingereist ist.


Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung eines AE-Antrags?
Beitrag von Nicator am 08.10.2004 um 12:23:34

schrieb am 07.10.2004 um 15:22:46:
Bin "Jordanier". Bin zur Zeit nach 3,5 Jahren IT-Beschäftigung arbeitsloser IT-ler. Der AE-Antrag ist für meine in der Heimat neugeborne Tochter, die durch eine Familienzusammenführung eingereist ist.


Hi Jafra,

sorry aber ich komme erst jetzt dazu Dir auf Deinen letzten Beitrag zu antworten.
Vergiss bei der ganzen Angelegenheit nicht, dass die Ausländerbehörde die Daten Deiner Tochter erst komplett in verschiedenen Systemen neu erfassen muss, wenn sie gerade erst eingereist ist.
Erst dann kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Also in diesem Fall ist es wohl durchaus normal, dass Du bisher noch nichts gehört hast. Solltest Du in zwei Wochen immernoch nichts gehört haben, kannst Du ja einfach mal bei Eurer Ausländerbehörde anrufen und nach dem Sachstand fragen.

Grüße

Nicator


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