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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Birgit am 06.10.2004 um 14:25:14

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von Birgit am 06.10.2004 um 14:25:14
Hallo Ihr Lieben,
hoffentlich könnt Ihr mir weiter helfen. vergangenen Mai habe ich meinen Mann in Dänemark geheiratet. Er ist Libanese und hatte für die BRD ein Touristenvisa.
Die Ausländerbehörde hat die Aufenthaltserlaubnis (trotz Anwalt) abgelehnt. Die sagten, er müsse nach Libanon um dort bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Also ist er letzte Woche zurück geflogen.
Er hat alle Papiere bei der deutschen Botschaft abgegeben:
- originale Heiratsurkunde
- Kopien meines Passes
- meine Aufenthaltsbescheinigung
- meine Meldebescheinigung
- Versicherungsnachweis (er ist über mich versichert)

Allerdings sagte die Botschaft, dass unsere Ehe bei der Libanesischen Botschaft in Berlin registriert werden müsse. Als ich dort anrief, sagten sie mir dass ich die Ehe in Schweden bei der deutschen Botschaft registrieren muss (Da wir in Dänemark geheiratet haben und in Dänemark gibt es keine libanesische Botschaft - deswegen Schweden).

Ich finde das alles sehr seltsam. Mein Mann ist doch jetzt in Libanon, er kann sie doch da vor Ort registrieren lassen, oder??
Kennst sich jemand damit aus?
Die libanesische Botschaft in Schweden sagte, wir bräuchten folgende Papiere für die registrierung:
- Kopie vom Pass meines Mannes
- seine Geburtsurkunde
- einen handgeschreibenen Antrag von ihm
- eine Kopie meines Passes
- meine Geburtsurkunde
- und einen Antrag von mir

UND DAS GANZE MUSS LEGALISIERT WERDEN!!
_____________________________________
reicht das aus oder fehlt da noch was?
was kann man machen um das ganze Verfahren zu beschleunigen?? Wir möchten nicht Ewigkeiten voneinander getrennt bleiben!!
Kann erst der Antrag auf Familienzusammenführung
bearbeitet werden wenn die Ehe registriert ist?
Hat jemand Erfahrungen? Wie lange dauert die ganze Prozedur in Etwa??
Niemand, noch nicht einmal die Ausländerbehörde, das Standesamt, unser Anwalt oder Sonstwer hat und das gesagt, dass wir die Ehe registrieren müssen.
Schließlich ist die dänische Heiratsurkunde ja 100% annrkannt in BRD und unsere Ehe ist in Deutschland eingetragen!!
Bitte helft mir!
Vielen Dank  :)

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