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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> D-Staatsbürgerschaft trotz Arbeitslosenhilfe und P https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1096907953 Beitrag begonnen von Spekulant am 04.10.2004 um 18:39:13 |
Titel: D-Staatsbürgerschaft trotz Arbeitslosenhilfe und P Beitrag von Spekulant am 04.10.2004 um 18:39:13
Hi erstmal ;-D,
ich hoffe dass mir jemand bei diesem Thema kurz helfen kann. :fragz: Ich möchte mir die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. :-D Bin aber Arbeitslos und beziehe Arbeitslosenhilfe. Soweit ich weis sollte man das aber nicht tun, wenn man die D-Staatsbürgerschaft beantragen will. Nur kann ich ja nicht auf die Arbeitslosenhilfe verzichten solange das alles bearbeitet und entschieden wird. Durch das Arbeitsamt nehme ich im Moment an einer Maßnahme teil bei der ich eine Qualifikation erhalten werde, diese läuft am 27.10.04 ab. Im Anschluss darauf werde ich ein Praktikum in einem Betrieb anfangen, was aber auch nur einen Monat läuft und wo ich nicht weiß ob ich eventuell übernommen werde. Habe von meinem Dozenten erfahren das der Kanz. Herr Schröder ja meint das alle Maßnahmen Teilnehmer als Arbeitnehmer angesehen werden sollen. Nun der Knackpunkt : 1.Werde ich auch als Praktikant (Ohne Vergütung) als Arbeitnehmer angesehen beim Amt für Einbürgerung ? ? ? 2.Darf ich die D-Staatsbürgerschaft beantragen ? ? ? 3. Reicht die Zeit (Maßnahme + Praktikum) der Beantragung aus ? ? ? 4.Gibt es irgendeinen Trick oder so was ? ? ? Hier paar Daten : - In Deutschland geboren und aufgewachsen. - Deutsch in Wort und Schrift. - Nicht Vorbestraft. - 24 Jahre alt. - Türkische Abstammung. - Arbeitsamt Maßnahme + Praktikum bis 27.11.04 P.S. Falls Ihr wissen wollt warum ich die D-Staatsbürgerschaft noch nich hab. Ich war jung und hatte nur misst im Sinn, was sich aber geändert hat ! ! ! |
Titel: Re: D-Staatsbürgerschaft trotz Arbeitslosenhilfe und P Beitrag von Spekulant am 04.10.2004 um 18:43:59
Ahso :
Mein momentaner Aufenhaltsstatus ist 3 jahre, davor 2 jahre. |
Titel: Re: D-Staatsbürgerschaft trotz Arbeitslosenhilfe u Beitrag von ralfi am 04.10.2004 um 20:46:09
Hallo!
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung finden sich in § 85 AuslG: Zitat:
(Fettschrift von mir eingefügt) Demnach ist der Bezug von Arbeitslosenhilfe grundsätzlich ein Hindernis für die Einbürgerung. Von dieser Voraussetzung gibt es jedoch 2 Ausnahmen: Zitat:
Zitat:
Da du bereits 24 bist, kannst du dich allenfalls auf die zuerst genannte Ausnahme berufen. Dazu musst du der Einbürgerungsbehörde nachweisen, dass du den Grund für den Bezug der Arbeitslosenhilfe nicht selbst zu vertreten hast. Ein entscheidendes Kriterium ist der Grund, der zum Verlust des bisherigen Arbeitsplatz geführt hat. Das Gesagte gilt jedoch nur, wenn es sich um eine Anspruchseinbürgerung handelt, wonach es aussieht. Bei einer Ermessenseinbürgerung ist der Bezug öffentlicher Mittel immer ein Hindernis, Ausnahmen sind hier nicht möglich. |
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