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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubniss
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Beitrag begonnen von Lex am 02.10.2004 um 17:13:36

Titel: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von Lex am 02.10.2004 um 17:13:36
Hallo,habe schon seit einiger Zeit eine Freundin in Tunesien.Ich bin aber Deutscher.Nun möchten wir heiraten und in Deutschland leben.Was muss ich tun,um nach der Heirat möglichst schnell eine Aufenthaltsgenehmigung für sie zu bekommen?

Gruss  Lex

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von Janine am 02.10.2004 um 18:41:39
Hallo,

in Tunesien heiraten, Frau stellt dann Antrag auf Familienzusammenführung bei der dortigen Deutschen Botschaft. Danach nimmt alles seinen behördlichen Lauf, Du wirst bei Deiner ABH interviewt, Deine Frau auf der Deutschen Botschaft.

Je nach Bundesland und ABH dauert das ganze ca. 6 Monate. Kann schneller gehen, kann länger dauern.

Schau mal auf den Seiten des Auswärtigen Amts nach. Dort gibt es auch Infos für eine Heirat in Tunesien und was für Papiere ihr braucht.

Sie könnte auch ein Heiratsvisum dort beantragen um hier zu heiraten. Kann aber sein, dass dies abgelehnt wird. Dauer des Verfahrens ca. gleich lang.

Sicherer ist es direkt in Tunesien zu heiraten.

Viel Glück!

Titel: Re: Aufenthaltserlaubniss
Beitrag von ronny am 02.10.2004 um 19:14:26

Zitat:
Hallo,habe schon seit einiger Zeit eine Freundin in Tunesien.Ich bin aber Deutscher.Nun möchten wir heiraten und in Deutschland leben.Was muss ich tun,um nach der Heirat möglichst schnell eine Aufenthaltsgenehmigung für sie zu bekommen


Hallo,

schau bitte oben in den FAQ´s nach zum Thema Ehefähigkeitszeugnis und Befreiungserfahren bei Eheschließung in Deutschland.


Alles Gute
Ronny ;)
Das Thema Eheschließung in Tunesien hatten wir schon mal ausführlich hier

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