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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> gelesen zum Thema sozialhilfe und Ausländer
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Beitrag begonnen von peku am 28.09.2004 um 19:13:05

Titel: gelesen zum Thema sozialhilfe und Ausländer
Beitrag von peku am 28.09.2004 um 19:13:05
Daueraufenthalt bei Sozialhilfebezug der Eltern
- Bundesverwaltungsgericht gibt jungem Mann aus Iran Recht

Leipzig (AFP) - Erwachsene Ausländer können auch dann ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland haben, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gilt dies dann, wenn der Ausländer seinen eigenen Lebensunterhalt selbst bestreitet und die Eltern ein von ihm unabhängiges Aufenthaltsrecht haben. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht einem jungen Mann aus dem Iran Recht.

Nach dem Ausländergesetz können Zuwanderer nach acht Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, sofern kein Ausweisungsgrund vorliegt. Als Ausweisungsgrund gilt, wenn der Ausländer selbst oder auch ein Angehöriger, dem er zur Unterstützung verpflichtet ist, Sozialhilfe bezieht.

Im konkreten Fall bestreitet der 22-Jährige seinen Lebensunterhalt selbst, für eine Unterstützung der Eltern reicht das Einkommen aber nicht aus. Unter Hinweis auf den Sozialhilfebezug seiner Eltern lehnte die Statt Hannover seinen Aufenthaltsantrag daher ab.

Zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied: Ziel der Sozialhilfe-Klausel sei es, die Sozialsysteme nicht zusätzlich zu belasten. Hier aber hätten die Eltern ein eigenes Aufenthaltsrecht und würden daher auch nach der Ausweisung des Sohnes weiter in Deutschland Sozialhilfe beziehen. Das "fiskalische Interesse" stehe daher einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für den Sohn nicht im Wege.



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