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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Rückwanderung
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Beitrag begonnen von mali am 19.09.2004 um 16:16:16

Titel: Rückwanderung
Beitrag von mali am 19.09.2004 um 16:16:16
Hallo

Ich (D) und meine Frau (RO) sind zurzeit in Ungarn und möchten nach Deutschland ziehen. Obwohl ich einen D Pass besitze war ich noch nie in Deutschland angemeldet (hab noch nie in D gewohnt). Eine Niederlassung oder Aufenhaltsgenehmigung besitzen wir nirgends.

Nun die Frage: Können ich und meine Frau (sind seit 8 Jahren verh.) irgendwo nach D ziehen und uns anmelden oder müssen wir vorher irgendetwas erledigen. In Ungarn sind wir nicht gemeldet und an unserem letzten Wohnsitz haben wir keine Aufenthaltsgenehmigung mehr da wir uns abgemeldet haben.

Wäre für Hilfe dankbar.  :)

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Bine am 19.09.2004 um 16:32:34
Hi Mali,

was für eine Staatsangehörigkeit hat denn deine Frau??

Bine

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 19.09.2004 um 16:42:41
Hallo

Sie besitzt einen Rumänischen Pass.  ;)

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Bine am 19.09.2004 um 16:50:52
Hallo mali,

dann benötigt deine Ehefrau zur dauerhaften Einreise nach Deutschland ein Visum zu Familienzusammenführung.

Bine

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 19.09.2004 um 17:05:16
OK - schon klar.

Jedoch habe ich ja selber keinen Wohnsitz in Deutschland. Ich dachte wenn ich als deutscher mit meiner Ehefrau schon mal in Deutschland bin kann uns auch niemand wegschicken. Nach EU Recht kann sich jeder EU Bürger mit seiner Familie innerhalb der EU frei niederlassen. Oder nicht?  ???

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Antoine am 19.09.2004 um 17:40:57

schrieb am 19.09.2004 um 17:05:16:
OK - schon klar.

Nach EU Recht kann sich jeder EU Bürger mit seiner Familie innerhalb der EU frei niederlassen. Oder nicht?  ???


Nach dem Beitritt Ungarns zur EU sehe ich das genauso wie Du.

Du kannst als Unionsbürger von Deinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und von einem Mitgliedsstaat in einen anderen gehen. Es ist in diesem Fall unerheblich, dass Du die Staatsangehörigkeit des Ziellandes besitzt.

Allerdings muss die Zuwanderung unmittelbar aus einem Mitgliedsstaat erfolgen (also Ungarn). Bei einer Zuwanderung aus Rumänien nach Deutschland wäre das Recht der Freizügigkeit nicht tangiert, da Rumänien (noch) kein Mitgliedsstaat ist und Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In letzterem Fall wäre daher eine Familienzusammenführung erforderlich.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 19.09.2004 um 18:07:55
Besten Dank. Hört sich gut an. Ich sehe jedoch die Schwierigkeit darin, zu belegen dass wir aus Ungarn einreisen und nicht aus Rumänien. In Ungarn sind wir nicht angemeldet. Wir besitzen lediglich einen deutschen und einen rumänischen Pass. Aber keinen Aufenthaltstitel in einem Land.  ???

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Antoine am 19.09.2004 um 18:54:01
Entschuldigung, da war ich wohl etwas zu schnell mit meiner Antwort.

Du müsstest dann doch etwas mehr zu Deiner jetzigen Situation erklären. Aus welchen Gründen hast Du keine AE in Ungarn, obwohl Du zumindest jetzt als EU-Bürger darauf einen Anspruch hättest.

Seit wann bist Du in Ungarn? Gibt es dazu irgendwelche Nachweise?

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 19.09.2004 um 20:54:26
In der letzten Zeit waren wir in verschiedenen Ländern. Unseren letzten Wohnsitz haben wir aufgegeben und sind jetzt seit knapp 1 Monat in Ungarn.

Ich werde mal versuchen mich und meine Ehefrau hier anzumelden. Hoffe das klappt. Off. gemeldet sind wir nirgends mehr. Somit hoffe ich das ich mich hier auf EU Richtlinien berufen kann und mich sowie meine Frau in Ungarn anmelde und später nach D umsiedle.


Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Antoine am 19.09.2004 um 22:13:06
Unter den Bedingungen (sehr kurzer Aufenthalt in Ungarn) ist die Sache leider nicht so eindeutig.

Du solltest Dir unter Gesetze einmal die Fälle Singh und insbesondere Akrich durchlesen. Leider ist die Sache in Deinem Fall nicht eindeutig, da zumindest vermutet werden könnte, dass der Aufenthalt in Ungarn nur dazu gedient haben könnte, die Übersiedlung nach Deutschland vorzubereiten. Und dann wäre im Sinne des Falles Akrich EU-Recht nicht anwendbar.

Im übrigen scheint mir Dein Fall sehr speziell zu sein, so dass eine klare Antwort, nicht möglich ist. Es könnte daher möglicherweise doch sinnvoller für Dich sein, direkt den Weg der Familienzusammenführung zu beschreiten.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 21.09.2004 um 11:10:06
OK ich war jetzt mal bei den Ungarischen Behörden. Haben mir gesagt ich müsse mich vorerst nicht anmelden. Zu unserer weiterfahrt nach Deutschland haben die nur geschmunzelt. Sie sind der Meinung ich könne Problemlos mit meiner Frau nach Deutschland ziehen. Belgen das wir in den letzten Jahren nie in Rumänien waren können wir anhand unserer Reisestempel im Pass. Wir sind beide Krankenversichert. Da ich selbständig bin (und wir über finanzielle Mittel verfügen) brauchen wir auch keine Hilfe aus der öffentl. Hand. Internationale Heiratsurkunden und alles haben wir dabei. Ich könne einfach fahren und mich in D anmelden. Zudem sei ich Deutscher und habe sowieso keine Probleme da uns niemand am Reisen und Anmelden innerhalb der EU hindern könne.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 21.09.2004 um 11:43:31

schrieb am 19.09.2004 um 22:13:06:
Unter den Bedingungen (sehr kurzer Aufenthalt in Ungarn) ist die Sache leider nicht so eindeutig.

Es könnte daher möglicherweise doch sinnvoller für Dich sein, direkt den Weg der Familienzusammenführung zu beschreiten.


Für uns ist es einfach wichtig nicht getrennt zu werden (heisst das wir alles zusammen erledigen können). Und wo soll meine Ehefrau den hin? In Rumänien haben wir seit über 10 Jahren nicht mehr gewohnt. Und welche Botschaft ist den für uns zuständig (die Deutsche BO in Budapest)? Ich bin bereit nur eine Duldung meiner Frau in Kauf zu nehmen - Hauptsache wir sind zusammen.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Abu am 21.09.2004 um 11:58:16

schrieb am 21.09.2004 um 11:10:06:
Zudem sei ich Deutscher und habe sowieso keine Probleme da uns niemand am Reisen und Anmelden innerhalb der EU hindern könne.


Dich nicht, aber Deine Frau...

Ich denke, da Du nicht in einem anderen EU-Land als Arbeitnehmer tätig warst bzw. das zumindest nicht nachweisen kannst, kannst du Dich kaum auf die EU-Freizügigkeit berufen.

Falls Du das Risiko eingehen willst, daß Deine Frau an der deutschen Grenze zurückgewiesen wird, kannst Du es ja versuchen, mit Deiner Frau ohne Visum einzureisen.

Ansonsten würde ich an Deiner Stelle zur Deutschen Botschaft gehen und dort ein Visum beantragen. Auch hier kannst Du Dich ja erst einmal auf die EU-Freizügigkeit berufen. Das schlimmste was passieren kann ist, dass es nicht funktioniert und dann beantragst Du halt ein Visum zur Familienzusammenführung.

Abu

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Abu am 21.09.2004 um 12:06:11

schrieb am 21.09.2004 um 11:43:31:
In Rumänien haben wir seit über 10 Jahren nicht mehr gewohnt. Und welche Botschaft ist den für uns zuständig (die Deutsche BO in Budapest)?


Wo habt Ihr denn gewohnt, bevor Ihr nach Ungarn gegangen seid? Und für wie lange?
(Und wieso seid Ihr überhaupt nach Ungarn gegangen, wenn Ihr eigentlich nach Deutschland wollt, und habt Euch nicht schon am letzten Wohnort um das Visum gekümmert?)

Abu

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 21.09.2004 um 12:53:03
In Ungarn sind wir auf Familienbesuch. Vorher waren wir in anderen Ländern (EU/EWR).

Ich komme mir langsam vor als ob ich Staatenlos wäre. Zudem meine gesamt Familie in D wohnt (Koblenz, Gummersbach, München).

Was ich nicht verstehe: Da wir keine finanz. Hilfe beanspruchen - warum kann ich nicht einfach als Deutscher mit meiner Ehefrau nach Deutschland ziehen. Da wir seit fast 9 Jahren verheiratet sind kann zudem ja wohl niemand behaupten wir versuchen irgendwelche Tricks. Wir sind nun beide so um die 40 und wollen einfach nur in D wohnen und leben. Zur beantragung eines Visums: Die Botschaft wird wohl kaum in der Lage sein, ein Visum für meine Ehefrau auszustellen, da ich in D ja noch gar keinen Wohnsitz habe (wie übrigens mittlerweile nirgends). Und eben da wir keinen festen Wohnsitz haben welche BO soll denn da zuständig sein. Aber das mit der BO möchte ich eigentlich aus folgendem Grund vergessen. Da müsste ich ja zuerst nach D, dort müste ich mich anmelden, dann Familienzusammenführung beantragen dann wieder auf die Botschaft im Land X - ja und wo soll meine Frau denn bleiben. Wie ists denn wenn ich mich einfach in D anmelden und dann sage dass meine Frau auch bereits hier mit mir ist. Würde mann uns trennen ? und wo könnte mann meine Ehefrau hinschicken. Wie gesagt eine zeitliche Trennung ist für uns nicht zumutbar.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 21.09.2004 um 13:03:51

schrieb am 21.09.2004 um 11:58:16:
Dich nicht, aber Deine Frau...

Abu



Warum sollte das an der Grenze geschehen? Meine Frau untersteht nicht mehr der Visumspflicht zur Einreise.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Mick am 21.09.2004 um 13:05:57
Hi,
wenn Du in D. eine Wohnung nimmst und Deine Frau anmeldest, ist die Rechtslage im Falle der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis wie folgt:

Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ist die AE zu versagen, weil die Einreise ohne erforderliches Visum efolgte. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG kann sie ausnahmsweise erteilt werden, wenn ein Anspruch auf Erteilung der AE besteht. Dieser Anspruch ist zweifelsfrei vorhanden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG). Allerdings gibt es noch die Einschränkung, die aus § 72 Abs. 2 AuslG folgt: Danach kann im Prinzip § 9 Abs. 1 AuslG nicht angewendet werden, wenn schon vor der Einreise die Absicht der dauerhaften Aufenthaltsnahme bestand. Das wird aber durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Das neue Ausländerrecht, ab 01.01.2005 sieht eine Erleichterung vor.

§ 39 DVZuwG:


Zitat:
Abschnitt 4: Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
§ 39  
Verlängerung eines erlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er
1.
ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2.  
vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit ist und die  Befreiung nicht auf einen Teil des Bundesgebiets oder auf einen Aufenthalt bis zu längstens sechs Monaten beschränkt ist,  
3.  
Staatsangehöriger eines in der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein
gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind, oder  
4.
eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzt und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 oder 2 des Aufenthaltgesetzes vorliegen.



Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 21.09.2004 um 13:26:49
Ok besten Dank für sämtliche Antworten.

Da wir uns in den letzten Jahren immer in der EU/EWR und so aufgehalten haben (natürlich waren wir auch über Jahre hinweg angemeldet - sonst hätten wir ja auch nicht heiraten können) werde ich nun einfach mal mit meiner Gattin nach D fahren und versuchen uns anzumelden. Ob meine Frau nur eine Duldung eine AE oder was auch immer erhält ist absolut zweitrangig. Ich möchte mit Ihr einfach nur "nach Hause". Für mich ist einzig wichtig das niemand Sie ausschafft, festnimmt oder wir räumlich getrennt werden. Unseren Lebensunterhalt konnten wir noch immer bestreiten und Sparkapital haben wir auch. Ich hoffe nun einfach mal auf Gutwill und Verständnis. Zudem möchte ich hier sagen das wir niemanden "beschei..." oder etwas ilegales machen möchten. Wir haben einfach keinen Wohnsitz wo meine Frau auf einen Bescheid warten könnte. Zudem würden wir bei einer Ablehnung D einfach aus eigenen Mitteln wieder verlassen. Wie gesagt wir möchten nur in D wohnen ohne irgendwelche finanz. Unterstützung oder irgendwas verbotenes (wir wären ja auch Steuerzahler).

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Abu am 21.09.2004 um 13:42:39
@ Mali

Anscheinend bist Du beratungsresistent...

Noch ein letzter Versuch, ein offensichtlich bestehendes Mißverständnis aufzuklären:


schrieb am 21.09.2004 um 12:53:03:
Zur beantragung eines Visums: Die Botschaft wird wohl kaum in der Lage sein, ein Visum für meine Ehefrau auszustellen, da ich in D ja noch gar keinen Wohnsitz habe (wie übrigens mittlerweile nirgends). Und eben da wir keinen festen Wohnsitz haben welche BO soll denn da zuständig sein. Aber das mit der BO möchte ich eigentlich aus folgendem Grund vergessen. Da müsste ich ja zuerst nach D, dort müste ich mich anmelden, dann Familienzusammenführung beantragen dann wieder auf die Botschaft im Land X - ja und wo soll meine Frau denn bleiben.


Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß es möglich ist, einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung zu stellen und zu erhalten, ohne daß der deutsche Ehepartner bereits einen Wohnsitz in Deutschland hat. Damit wäre dann ja wohl Dein Hauptproblem nicht gegeben...

Und nun tu, was Du sowieso anscheinend nicht lassen kannst bzw. willst und vielleicht klappt es und vielleicht halt nicht...

Abu

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 21.09.2004 um 15:55:32
Hallo Abu

In Gegenteil ich bin sogar wirklich dankbar für die Beratung. OK aber wenn es möglich ist via Botschaft, so werde ich erstmal mit meiner Ehefrau irgendwo offiziellen Wohnsitz nehmen und dann dieses Visum zur Wohnsitznahme in Deutschland beantragen. Oder wenn ab 01.01.2005 eine Änderung der Gesetze vorgenommen wird, sitzen wir diese Zeit irgendwo ab.
Nochmals dank an alle für die Antworten.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von mali am 21.09.2004 um 15:57:41
Da fällt mir noch ein - lustig finde ich nur, dass ich mich mit meiner Frau frei in einem Staat der EU anmelden und arbeiten kann. Nur als D in D nicht. Komisch oder.

Titel: Re: Rückwanderung
Beitrag von Antoine am 21.09.2004 um 17:15:17

schrieb am 21.09.2004 um 15:57:41:
Da fällt mir noch ein - lustig finde ich nur, dass ich mich mit meiner Frau frei in einem Staat der EU anmelden und arbeiten kann. Nur als D in D nicht. Komisch oder.


Ich will Dir da nicht widersprechen.

Das wird auch als "Inländerdiskriminierung" bezeichnet.

;-D

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