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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung nach 5 3/4 Jahren
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Beitrag begonnen von Nudnik am 17.09.2004 um 16:54:25

Titel: Scheidung nach 5 3/4 Jahren
Beitrag von Nudnik am 17.09.2004 um 16:54:25
Hallo,
ich habe eine Beannte, sie ist Kubanerin.
Sie hat vor 5 3/4 Jahren einen deutschen Mann.
Die Ehe ist seit in paar Monaten nicht mehr in Ordnung.
Jetzt hat sie Angst das sich ihr Mann scheiden lassen will und sie wieder zurück nach Kuba muss

Sie hat mir gesagt dass sie im Dezember ihre dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen soll.

Wie schnell müsste sie denn ausreisen wenn sich ihr Mann wirkllich scheiden lassen würde? Oder muss sie überhaupt ausreisen?

Wie könnte man verhindern das sie im Fall einer Scheidung ausreisen muss?

Für hilfreiche antworten wäre ich sehr dankbar

Gruss
Nudnik

Titel: Re: Scheidung nach 5 3/4 Jahren
Beitrag von Klaus1961 am 17.09.2004 um 18:41:26
???
Sie erwirbt doch nach 2 Jahren Ehe ein eigenständiges Aufenhaltsrecht. Was mich wundert, warum hat sie den nicht jetzt schon eine unbefristete AE die aj normalerweise nach drei Jahren ausgestellt wird.
Ohne die genauen Hintergründe zu kennen kann man die Situation nicht abschiessend beantworten.
Wichtig ist verfügen sie über ein ausreichendes Einkommen?.
Ausserdem ist der mann nach fast 6 Jahren natürlich eine Unterhaltspflichtig

Titel: Re: Scheidung nach 5 3/4 Jahren
Beitrag von Mick am 18.09.2004 um 09:28:47
Hallo Nudnik,

schau mal in die FAQ

Titel: Re: Scheidung nach 5 3/4 Jahren
Beitrag von Hartmut_Krentz am 18.09.2004 um 09:44:51
Hallo Nudnik,

wie schon gesagt sollte sie normalerweise nach so vielen jahren Ehe ein eigenstaendiges Aufenthaltsrecht
haben. Vielleicht solltest Du sie mal fragen aus welchen
Gruenden sie dieses noch nicht hat.
Eine weitere Frage die sehr wichtig werden kann:
Hat sie ihre Ehe auf dem Kubanischen Konsulta
legalisieren lassen und ist sie dort ordnungsgemaess
registriert und ist ihr Pass verlaengert worden???
Wenn nicht was aber relativ unwarscheinlich ist
koennte sie so oder so nicht mehr nach Cuba
abgeschoben werden, weil die kubanischen
Behoerden sie nicht mehr als Staatsbuegerin
akzeptieren.

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