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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ausweisung nach 5 Jahren
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Beitrag begonnen von Giulio am 16.09.2004 um 21:48:21

Titel: Ausweisung nach 5 Jahren
Beitrag von Giulio am 16.09.2004 um 21:48:21
Hallo,
Kann mir vielleicht irgendemand weiterhelfen? Ein Freund von mir kommt aus dem Kosovo und hat in Deutschland eine Italienerin geheiratet. Er hatte also eine Aufenthaltserlaubnis. Nun nach 5 Jahren ist diese aber abgelaufen und er soll mit seiner Frau zum Standesamt gehen, um sie zu verlaengern. Die Frau lebt aber seit kurzem in Italien und hat da einen neuen Freund. Die Scheidung ist noch nicht gelaufen. Sie will aber nicht nach Deutschland kommen, um seine AE zu verlaengern. Er hat jetzt grosse Angst, dass er ausgewiesen wird. Gibt es vielleicht eine andere Moeglichkeit dass er bleiben kann ?
Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Gruss Lena

Titel: Re: Ausweisung nach 5 Jahren
Beitrag von fons am 16.09.2004 um 23:44:02
Diese Frage war doppelt. Antwort siehe hier

Ggf. dort antworten...

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