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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE für verh.Marokkaner wg.dt. Kind,kompliziert!
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Beitrag begonnen von LallaHabiba am 15.09.2004 um 23:36:04

Titel: AE für verh.Marokkaner wg.dt. Kind,kompliziert!
Beitrag von LallaHabiba am 15.09.2004 um 23:36:04
hallo,
bin neu hier,lese aber schon seit stunden in euren beiträgen,ob vielleicht die passende info für mich dabei ist..
bin selbst nicht deutsch,aber hier geboren und war 5 jahre mit einem deutschen verheiratet,habe unbefr.aufenthaltserlaubnis.
die ehe wurde geschieden.
aber in die ehe hineingeboren wurden 2 kinder,deren vater ein verheirateter marokkaner ist.(lebt in marokko).
das eine wurde in einem prozess von ihm anerkannt,
bei dem anderen legt sich mein ex-mann quer..auf alle fälle sind beide nicht deutsch.
jetzt habe ich vom selben mann wieder ein kind bekommen,dieses kind ist nach neuer rechtssprechung deutsch und hat ein recht,seinen vater zu sehen,wenn ich alles richtig verstanden habe.
der vater möchte gerne nach deutschland kommen um seine kinder zu sehen und sich auch um sie zu kümmern.
das problem ist,er ist in marokko schon verheiratet und ich lebe von sozialhilfe.
ist der ein oder andere umstand ein grund für die nicht-erteilung eines visums oder einer AE?
ws kann ich tun,um ihm von hier aus zu helfen?z.B.antrag schon hier bei der AB stellen?muss er für die vaterschaftsanerkennung beim konsulat einen termin machen?was ist mit unterhalt,den er nicht bezahlen kann?Ist das ein grund .z.B.ein AE abzulehnen?
Danke schon jetzt für euer interesse und tips!

???

Titel: Re: AE für verh.Marokkaner wg.dt. Kind,kompliziert
Beitrag von Mick am 16.09.2004 um 07:24:42
Hi,
sofern die Vaterschaft rechtswirksam anerkannt wird, erhält der Vater des Kindes einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung der Personensorge für das Kind (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG). Die Erteilung dieser AE ist grundsätzlich nicht von der Sicherstellung des Lebensunterhaltes abhängig.

Die Familienzusammenführung wäre grundsätzlich bei der Botschaft zu beantragen, Du kannst bei Deiner ABH nachfragen, ob eine Vorabzustimmung ausgestellt werden kann.

Titel: Re: AE für verh.Marokkaner wg.dt. Kind,kompliziert
Beitrag von LallaHabiba am 16.09.2004 um 08:01:53
danke für die schnelle antwort!
wäre seine andere familie in marokko ein ablehnungsgrund?

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