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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltserlaubnis - Arbeitsgenehmigung für eine https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1095270441 Beitrag begonnen von Finchen am 15.09.2004 um 19:47:21 |
Titel: Aufenthaltserlaubnis - Arbeitsgenehmigung für eine Beitrag von Finchen am 15.09.2004 um 19:47:21
mein freund ist kurde aus der türkei und ist im moment in deutschland durch ein touristenvisum. er möchte gern in dtld. bleiben (und ich möchte dies auch). die einfachste lösung wäre natürlich eine heirat, aber das möchte ich nicht, da wir uns noch nicht so lange kennen. mir wäre es am liebsten, wenn wir noch mehr zeit hätten, uns kennen zu lernen und wir dies hier in deutschland tun könnten.
Gibt es denn, außer einer heirat, noch andere möglichkeiten, dass er hier in dtld. bleiben kann? sein bruder lebt in dtld. und hat hier ein kebaphouse, er plant auch, eine bar zu übernehmen und evtl. eine weitere kebapbude aufzumachen. Gäbe es denn die möglichkeit, dass mein freund z.B. als geschäftspartner seines bruders hier eine aufenthaltserlaubnis bzw. arbeitsgenehmigung erhalten könnte? mein freund redet auch davon, einen asylantrag zu stellen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass er dabei irgendwelche chancen hat und habe ihm auch abgeraten. ich beschäftige mich erst seit kurzem mit diesen dingen und habe nur sehr wenig ahnung. deshalb wäre ich für eine antwort und tipps sehr dankbar! :happy: finchen |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis - Arbeitsgenehmigung für Beitrag von fons am 15.09.2004 um 20:03:46
Das sieht schlecht aus. Mit Arbeit ist nix drin, auch ned beim
Bruder. Selbst wenn er (rein theoretisch) wegen eines anderen Aufenthaltszweckes bleiben könnte, müsste er ausreisen und mit einem Visum (eben für diesen anderen Zweck) einreisen. Aber ich seh da nur Möglichkeit zum Sprachkurs. Theoretisch noch au pair (wenn er unter 25 ist; aber ein Türke wird sicher kein au pair machen können/wollen). Zum Asyl sag ich lieber nix - denn das wäre sicher ein rein taktisches (missbräuchliches). Außerdem dürfte er da auch zumindest das 1. Jahr nicht arbeiten und müsste in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber leben (was nicht unbedingt ortsnah zum Bruder oder dir sein könnte). |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis - Arbeitsgenehmigung für eine Beitrag von Finchen am 15.09.2004 um 20:14:37
vielen dank! hab ich mir schon irgendwie gedacht, dass das alles nicht so einfach ist... :'(.
aupair macht er bestimmt nicht, außerdem ist er älter als 25! aber wie geht das mit dem sprachkurs? das wäre doch bestimmt auch nur innerhalb seines jetzigen visums möglich oder könnte dies zu diesem zweck verlängert werden? finchen :-[ |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis - Arbeitsgenehmigung für Beitrag von fons am 15.09.2004 um 20:19:12
Sprachkurs geht bis zu einem Jahr. Aber er müsste dazu mit
einem speziellen Visum einreisen. Klar kann/darf er auch als Tourist einen Sprachkurs besuchen; nur kann der dann nicht verlängert werden nach den max. 3 Monaten. |
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