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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
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Beitrag begonnen von salvador am 15.09.2004 um 13:07:28

Titel: Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
Beitrag von salvador am 15.09.2004 um 13:07:28
Hallo! ???
Ich denke dieses Thema würde schon des öfteren hier behandelt aber leider kann ich nicht alles lesen und jeder fall ist doch etwas anders! Ich bitte darum das mir jemand helfen kann da ich im moment nicht weiß an wenn ich mich wenden soll und kann!
Ich bin Kroate (27), bin in Deutschland geboren und habe nie wo anders gelebt, schule und arbeit somit alles in Deutschland! Pass mit AE gültig bis 2007.
Vor ein paar Wochen erhielt ich zum ersten Mal einen Brief von einer kroatischen Behörde das ich unverzüglich zur Musterung antretten müße und falls ich mich bis Ende des Jahres nicht melde eine Strafe fählig wird!
Die Frage die mich am meisen beschäfftigt ist ob mich die Kroatische Armee oder das Konsulat mit irgengwelchen Mitteln zur Ausreisen zwingen können, oder ist mir der der Aufenthalt in der BRD mit gültigem Pass auf jeden Fall möglich! Ich bin nicht Vorbestraft oder ähliches! Einbürgerung ist am laufen, wurde vor 7 Jahren schon einmal bewilligt aber die Kosten von der Kroatischen Seite waren mir damals zu hoch!

Vielen vielen Dank im Voraus  :)

Titel: Re: Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
Beitrag von Mick am 16.09.2004 um 07:49:11
Hi,
ausländerrechtlich kann die Geschichte erst dann zu einem Problem werden, wenn der Pass durch die kroatischen Behörden nicht mehr verlängert wird. Bezüglich Einbürgerung wird es vermutlich Schwierigkeiten geben, wenn die kroatischen Behörden die Entlassung verweigern, weil der Wehrdienst nicht abgeleistet wurde. Durchforste zu diesem Thema einmal das Einbürgerungsforum, ggf. dort weiter nachfragen.

Titel: Re: Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
Beitrag von salvador am 16.09.2004 um 13:01:09
Hi,
danke für die schnelle Antwort!
Was ist wenn die Kroatischen Behörden ein Auslieferungsersuchen oder Festnahmeersuchen vorlegen? Kann das überhaupt sein, kenn ihr solche Fälle? Was bedeutet Paragraph 53 Absatz 3 in meinem Fall? Mein Pass ist bis Juli 07 gültig und bis dahin habe ich das mit der Einbürgerung duch denke ich! Mir geht es haupsächlich darum ob mir bis dahin jemand etwas anhaben kann oder mich zur Ausreise zwingen kann!
Danke für die Antwort



Titel: Re: Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
Beitrag von salvador am 17.09.2004 um 11:17:37
Wäre womöglich eine Aufenthaltsberechtigung von Vorteil?
Danke

Titel: Re: Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
Beitrag von salvador am 20.09.2004 um 10:54:47
 :P Könnte mir bitte nochmal jemand eine antwort geben!?
Wäre sehr nett! :'(   :'(

Titel: Re: Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
Beitrag von Mick am 20.09.2004 um 12:13:39
Hi Salvador,
das was Du schreibst, ist weniger eine Frage des Ausländerrechtes. In der Praxis ist mir jedenfalls noch kein Fall vorgekommen, in dem ein Auslieferungsersuchen in einer solchen Sache gestellt wurde.
§ 53 Abs. 3 AuslG würde Dir nur "befristet helfen". Aber das ist mir nun doch zu theoretisch.
Mach Dir mal keine Sorgen. Was kann Dir schon passieren, außer das man Dich dazu bringt, Deinen staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen ;)

Titel: Re: Einbürgerung ,Wehrdienst  Kroatien
Beitrag von Mark9 am 23.10.2004 um 15:45:33
Hi Salvador,


Ich bin in der selben Situation wie Du.
Schreib mir mal zwecks Erfahrungs- und Informationsaustausch:

Gendryn@mail.ie

(Achtung: es ist .IE in Irland und NICHT .DE)

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