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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidungskosten
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Beitrag begonnen von Martini am 11.09.2004 um 16:01:04

Titel: Scheidungskosten
Beitrag von Martini am 11.09.2004 um 16:01:04
Hallo!

Folgendes fall:
Während Scheidungsprozessablauf wird der Arbeitsplatz gewechselt,da bessere Monatseinkommen.Was passiert mit den Anwaltskosten und Gerichtskosten?Werden die auch steigen oder bleiben gleich wie vor der prozessbegin vereinbart?Ist es normal das der anwalt alle kosten im voraus verlangt(mein fall)?Hat er sich selber damit verarscht oder kann er im nachinein noch mal was dazu rechnen?Beim Scheidungstermin muss man das aktuelle Monatseinkommen abgeben oder was man in die letzten drei Monaten vor Prozessbegin verdient hat(das hat mein anwalt von mir verlangt,nur die letzten drei monatseinkommen).Ach ja,hab fast vergessen zu sagen,es ist ein einvernehmliche scheidung.

Danke im voraus!

Titel: Re: Scheidungskosten
Beitrag von ronny am 11.09.2004 um 16:10:43

Zitat:
Während Scheidungsprozessablauf wird der Arbeitsplatz gewechselt,da bessere Monatseinkommen.Was passiert mit den Anwaltskosten und Gerichtskosten?


Die Kosten berechnen sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Streitwert. Der ist eine vom Gericht festgelegte Größe.

Danach berechnet sich das Anwaltshonorar und die Gerichtskosten.

Ob dein Anwalt dich "über den Tisch zieht"  [smiley=bash.gif]kannst Du ganz leicht überprüfen:

Die BRAGO (Gebührenordnung für RA) legt die Höhe der Kosten bei best. Streitwerten fest. Einfach mal bei Google suchen nach BRAGO. Den link hab ich hier zuhause nicht. Den Streitwert nennt dir die Kostenstelle des Gerichts.

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