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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> unbefristete AE-EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1094809462 Beitrag begonnen von raveny am 10.09.2004 um 11:24:40 |
Titel: unbefristete AE-EG Beitrag von raveny am 10.09.2004 um 11:24:40
Hallo zusammen,
meien Frage ist ob ich die unbefristete AE-EG bekommen kann und wenn ja,was verlangt man von mir. Bin ein marokkanischer Student,seit 8 Jahren in D,mit einer litauerin verheiratet (schreibt gerade ihre Doctorarbeit),und im besitz einer AE-EG für 2 Jahren (genau wie meine Frau). Danke vielmals. |
Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von MrT am 12.09.2004 um 10:38:58 schrieb am 10.09.2004 um 11:24:40:
Hallo Raveny! Deine AE-EG ist nämlich von deiner Frau abgeleitet. D.h. dein 8-jähriger Aufenthalt spielt hier keine Rolle. Deine Frau kann versuchen, eine unbefr. AE-EG zu bekommen und daraus bekommst du, wenn ich mich nicht irre, automatisch auch eine unbefr. AE-EG |
Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von Bine am 12.09.2004 um 19:52:09
Hallo,
eine unbefr. AE-EG für die litauische Frau ist nur möglich, wenn sie auch die Voraussetzungen nach § 7a Abs. 1 AufenthG/EWG erfüllt. Automatisch erhält der Ehegatte aber keine unbefr. AE-EG :nono: hierzu müssen die Voraussetzungen gem. § 7 a Abs. 2 AufenthG/EWG erfüllt sein. Viele Grüße Bine :hat: |
Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von MrT am 13.09.2004 um 21:02:57 schrieb am 12.09.2004 um 19:52:09:
Danke Biene für die Korrektur |
Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von raveny am 20.09.2004 um 01:40:15
hallo,
danke nochmal für die Antworten und hier die nächste Frage;-I Kann denn meine Frau (Litauerin,macht gerade ihre Doktor Arbeit,und bezieht ein Stipendium für 2,5 Jahren,seit 8 Jahren Studentin in Deutschland) die Unbefristete AE-EG bekommen?? ich selbst bin marokkanischer Student. Gruß |
Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von Bine am 20.09.2004 um 12:18:33
Hallo raveny,
lies dir mal die Voraussetzungen von § 7 a Abs. 1 AufenthG/EWG durch (zu finden über den obigen Link Gesetze). Die Voraussetzung Zitat:
Diese Voraussetzung wird duch das Stipendium wohl nicht erfüllt sein. Bine ;) |
Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von Abu am 20.09.2004 um 13:23:31 schrieb am 20.09.2004 um 12:18:33:
Kommt auf den Stipendiengeber an. Kann ja auch z. B. ein Unternehmen sein... |
Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von Bine am 20.09.2004 um 20:54:08
aber auch zum Personenkreis in § 1 Abs. 1 AufentG/EWG wird sie wohl nicht gehören.
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Titel: Re: unbefristete AE-EG Beitrag von raveny am 21.09.2004 um 19:44:50
hallo Bine,
wieso gehört sie nicht zum Personenkreis in § 1 Abs. 1 AufentG/EWG ?? ist eine Doktorarbeit keine berufsausbildung? :stampf: |
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