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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ermessensspielraum der Behörden https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1094764255 Beitrag begonnen von Cesa am 09.09.2004 um 23:10:55 |
Titel: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von Cesa am 09.09.2004 um 23:10:55
Hallo,
es wurde häufig davon gesprochen, das man den Sachbearbeiter von x oder y überzeugen sollte. In anderen Foren hört man von kooperativen Sachbearbeitern oder dem Gegenteil. (soll es ja geben) Mich würde wirklich interessieren bis wohin der Ermässensspielraum eines Sachbearbeiters, bzw den Ebenen darüber geht. Über ein ehrliches Feedback von den Profis würde ich mich freuen. Danke |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von fons am 09.09.2004 um 23:22:11
Nur mal so allgemein was dazu:
Darüber könnte man jetzt sicher einen Roman schreiben ;-D Es gibt eben viele Regelungen im Ausländerrecht, bei denen das Gesetz Ermessen vorgibt. Beim Familiennachzug, bei Ausweisung etc. Allerdings enthält die AuslG-VwV teilweise recht klare Aussagen zur Ausübung des Ermessens. Zudem gibt es in vielen Bereichen Vorgaben/Einschränkungen durch aktuelle Rechtsprechung. Sicher -und darauf wird deine Frage abzielen- ist immernoch ein (nicht gerade kleiner) Spielraum in der Person des zuständigen Sachbearbeiters. Oft auch geprägt durch behördeninterne bzw. länderspezifische Vorgaben oder/und "Gepflogenheiten". Hilft dir sicher nicht, aber dachte das kann mal als allgemeine Info ned schaden ;) |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von ronny am 10.09.2004 um 07:51:33 Zitat:
Hallo, bei der Einbürgerung sind die ermessenleitenden Richtlinien hier [guck=guck.gif]http://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm alle aufgeführt. Im Verwaltungsrecht ist grundsätzlich der Ermessensspielraum des einzelnen Sachbearbeiters in beschränktem Umfang gerichtlich überprüfbar. D.h. das Gericht darf sein Ermessen nicht an Stelle des Sachbearbeiters setzen, sonder nur auf Ermesensfehler prüfen. Aus grauer Vorzeit erinnere ich mch dieser Aussage, die Überprüfung ist allerdings auf bestimmte Aspekte begrenzt (z.B. Ermessensnichtgebrauch, -fehlgebrauch). In einem speziell auf das allgemeine Verwaltungsrecht ausgelegten Lehrbuch wirst Du sicher noch mehr finden ;). Da haben sich bestimmt schon ganze Juristengenerationen dran versucht [lachen=lachen.gif]. Dann gibt es da natürlich noch mehr: so die beliebten "unbestimmten Rechtsbegriffe": die an sich auch noch viel Raum für Auslegung bieten. Sie können im Gegensatz zum Ermessen voll überprüft werden. Aber in aller Regel solltest Du davon ausgehen, dass "gerecht" entschieden wird. Ich hoffe, dass ich für diesen Beitrag jetzt nicht [smiley=bash.gif] [smiley=bash.gif] werde, bin kein Volljurist. |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von Cesa am 10.09.2004 um 16:17:57
Hallo
Danke für die Infos also habe ich es richtig verstanden, dass es Ermessensentscheidungen gibt, die aber einer Klage standhalten müssen. Da kann man nur hoffen, das die Nase :( dem Sachbearbeiter gefällt damit man im nachhinein nicht seinen "Ermessensspielraum" einklagen muss. [smiley=bash.gif] Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass ich mittlerweile von meinem Sachbearbeiter einen mündlich positiven Bescheid erhalten habe dass dass meine Einbürgerung unter der Hinnahme der Mehrstaatlichkeit zur Unterschrift beim Leiter :snooz: des Kreisordnungsamtes vorliegt. ;-D Ich hoffe dass der nicht die Haare in der Suppe findet, die sein Mitarbeiter mit mir ausgeräumt hatt. [disco=disco.gif] |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von ronny am 10.09.2004 um 18:47:42
Hallo Cesa,
auch auf Behörden arbeiten Menschen ;) und keine :bot Alle machen mal einen Fehler, oder haben einen schlechten Tag. Mein Credo war eigentlich immer behandele jeden so, wie Du selber behandelt werden willst, aber lass Dich nicht zum !!!! machen. Bin damit immer gut gefahren, und ich denke die Mehrzahl meiner Kunden auch. Wer natürlich schon so :birnen oder so :box kam wurde auch entsprechend behandelt. Unser Gehalt ist eh nur Schmerzensgeld und reicht geradeso zum Leben ;) Übrigens falls Du es noch nicht wissen solltest, die vielen die Dir hier mit Rat und Tat zur Seite stehen, sind "Behördenangehörige". :up: Ich hoffe, dass bei Dir alles klappt :up: Grüße ronny |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von Abu am 13.09.2004 um 10:13:26 schrieb am 10.09.2004 um 18:47:42:
Na na na! Ein paar freischaffende Künstler [disco=disco.gif] gibt es auch noch... ;) |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von ralfi am 13.09.2004 um 10:26:31 schrieb am 13.09.2004 um 10:13:26:
Du meinst jetzt doch nicht etwa Peku :fragz: :rofl2 [lachen=lachen.gif] |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von peku am 13.09.2004 um 10:48:27
Du meinst jetzt doch nicht etwa Peku
Hallo Ralfi, danke das du mir immer wieder mal den Ball zuspielst,zeigt mkr doch glatt das du an mich denkst.... :rofl2 peku [blumen=bluems.gif] |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von Abu am 13.09.2004 um 10:54:52 schrieb am 13.09.2004 um 10:13:26:
Sagen wir mal "auch". peku bringt doch immer wieder Leben in die Bude (in etwa so: :frech:) und ohne ihn wäre es definitiv langweiliger. :snooz: |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von ralfi am 13.09.2004 um 11:13:40 schrieb am 13.09.2004 um 10:54:52:
Da kann ich jetzt nicht widersprechen. [lachen=lachen.gif] Obwohl die Meinungen über peku ja geteilt sind: er selbst findet sich unwiderstehlich, alle anderen finden ....... [smiley=bash.gif] ach lassen wir das jetzt :rofl2 schrieb am 13.09.2004 um 10:48:27:
Tja, bei manchen Stichworten fallen mir halt immer wieder bestimmte Leute ein. :donq :wand :om [lachen=lachen.gif] |
Titel: Re: Ermessensspielraum der Behörden Beitrag von ronny am 13.09.2004 um 11:58:51 Zitat:
@Abu Sorry, so ausschließlich wollte ich das nicht ausdrücken ;) Habe freiwillig ein paar von der Kollegin :dom abgeholt. [lachen=lachen.gif] Grüße Ronny |
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