i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisumlänge und Datum auf VE
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1094216476

Beitrag begonnen von Riddler am 03.09.2004 um 15:01:16

Titel: Besuchsvisumlänge und Datum auf VE
Beitrag von Riddler am 03.09.2004 um 15:01:16
Hallo,

bei der VE muß man in Deutschland ein Datum einsetzen, von wann bis wann die einzuladende Person Deutschland besuchen möchte. Woher weiß man eigentlich das die Visumbearbeitung in der Türkei nicht länger dauert ? Und dann die eingetragene Zeitspanne vielleicht schon ungültig ist ?

Danke nochmals.

Titel: Re: Besuchsvisumlänge und Datum auf VE
Beitrag von Abu am 03.09.2004 um 15:53:52

schrieb am 03.09.2004 um 15:01:16:
Woher weiß man eigentlich das die Visumbearbeitung in der Türkei nicht länger dauert ? Und dann die eingetragene Zeitspanne vielleicht schon ungültig ist ?


In dem man das Visum rechtzeitig (d. h. ein paar Wochen) vor der geplanten Besuchsreise beantragt.  ;-D

Aber normalerweise sollte die Bearbeitung eines Antrags für ein Besuchsvisum nicht mehr als max. ein paar Tage dauern...

Abu

Titel: Re: Besuchsvisumlänge und Datum auf VE
Beitrag von Riddler am 15.09.2004 um 13:27:23
So, ich hab die Verpflichtungserklärung fertig. Ging alles ohne Probleme und ich konnte bei der Ausländerbehörde (Berlin) einen Termin machen, damit ich nicht warten muß.

Die Mitarbeiter waren sehr höflich und haben mir auf alles geantwortet, was ich gefragt habe.

Das Datum von wann bis wann der Gast Deutschland besuchen möchte, braucht man auf den Antrag nicht zu schreiben. Es wird immer das Datum genommen, an dem das Visum erteilt wurde. So erklärte es die Mitarbeiterin und so wurde es auch auf die VE geschrieben.

Die Krankenversicherung wird nicht auf der VE vermerkt, muß aber beim Visumantrag (für die Türkei) zusammen mit der VE vorliegen.

Das ganze hat 20 Euro gekostet, man kann bar oder mit ec-Karte bezahlen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.